Für mich ist das so, wie wenn er fristlos gefeuert wurde,
Steht im Zeugnis: "Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen gelöst", kann das bedeuten, dass der Arbeitnehmer noch schnell selbst gekündigt hat, bevor ihm vom Arbeitgeber gekündigt worden wäre. Das gilt insbesondere, wenn die Bemerkungen ohne weitere Zusätze im Zeugnis steht.
Enthält das Zeugnis allerdings im übrigen positive Äußerungen deutet dies darauf hin, dass tatsächlich ein Auflösungsvertrag (oder aber ein Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess) geschlossen wurde.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/...eugnis/zea04.htm
Ein Schelm, der böses dabei denkt! ![]()
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WIRD JETZT AUFGERÄUMT ? ![]()
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WIR WERDEN SEHEN! 


