Die Commerzbank kann ihren 2 Vorständen kündigen


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Libuda:

Die Commerzbank kann ihren 2 Vorständen kündigen

 
12.09.13 11:53
- zumindest sehe ich das so. Das anderweitige Geschwätz halte ich für scheinheiliges Gerede einer gut verdienenden Berufsgruppe und der ihnen treu ergebenden nichts hinterfragenden Presse.

Daher sollte die Commerzbank beiden eine Million anbieten und sie auf mehr klagen lassen - basta. Ein Urteil zu einem solchen Sachverhalt gibt es bisher nämlich nicht. Und daher man auch normale Arbeitnehmer wegen Arbeitsmangel entlassen kann, sehe ich keinen Grund dafür, warum die Gerichte hier anders entscheiden sollten.

Und warum der Commerzbank aus einem Prozess ein Nachteil entstehen sollte, ob sie ihn gewinnt oder verliert, kann ich nicht nachvollziehen.
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Libuda:

In einem anderen Thread schreibt jemand

 
12.09.13 14:44
RPM1974: Geht nur um Vertragserfüllung Libuda

12:04
#84  
Jahresgehalt 1,6 Mio
2 Jahresgehälter Abfindung stehen bei Kündigung im Vertrag =
1,6 Mio *2 Jahre = 3,2Mio * 2 Mitarbeiter = 6,4 Mio Abfindung.
Und das noch nie auf Vetragserfüllung geklagt wurde wäre mir neu.

http://www.ariva.de/forum/...K-Das-Ralleyjahr-der-CoBa-beginnt-476254
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Libuda:

Aber selbst wenn es so wäre

 
12.09.13 14:46
Dann bekommen sie halt 3,2 Millionen, aber nicht die sieben Millionen, die jeder von den beiden haben will, wenn es denn so im Vertrag stehen sollte - auch wenn mir diese Klausel nicht bekannt ist.

Das ist immer noch eine erhebliche Einsparung gegenüber einer Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf ihrer Amtszeit. Und es bleibt ja nicht nur bei den Gehältern, denn jedes Vorstandsmitglied hat einen Schwarm von notwendigen und überflüssigen Dienern/Dienerinnen und ein Büro und ein Auto und sonstige Ungezogenheiten, die noch einmal mehr als das Gehalt für das Vorstandsmitgied verschlingen.

Sodass hier mit Sicherheit das berühmte Substiutionsgesetz der Organisation von Sebastian Hakelmacher zum Zuge kommt: "Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, ist die Lücke, die es hinterlässt, effizienter als der Nachfolger."  
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