So einfach ist das nicht, denn der Vorstand muss dazu entlastet werden, was bei einer Abschreibung von Neuanschaffungen einer außerordentlich guten Begründung bedarf, insbesondere dann, wenn die Sorgfaltpflicht fahrlässig oder grob fahrlässig außer Acht gelassen worden ist. Bei derartig großen Anschaffungen ist ein Probelauf im stark verkleinerten Maßstab zwingend erfoderlich.
Alleine die Rückstellung von Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung in Millionenhöhe deutet auf eine bevorstehende Geltendmachung gegenüber IBM und SAP, weil die Post davon ausgeht, dass zugesicherte Eigenschaften, die vertraglich vereinbart, nicht vorhanden sind bzw. nicht erreicht worden sind. (= geplante Einsparungen)
Insoweit besteht natürlich die Haftung des Vorstandes für die Abschreibung von Neuanschaffungen. Ggf. trägt das die Haftpflichtversicherung der Vorstandsmitglieder. Aber erst, wenn erfolglos die Ansprüche gegenüber IBM und SAP geltend gemacht worden sind, und eine Nachbesserung ebenso erfolglos geblieben ist. Nach Larry wird weiterhin mit IBM und SAP noch verhandelt.
Das Problem an der Sache ist, dass es sich dabei um ein Konzept handelt, das der Vorstand ausgearbeitet hatte, was von den beiden Firmen umgesetzt werden sollte. Das Ergebnis sollte eine Kosteneinsparung sein, welches aber nach dem Einbau nicht eingetreten ist. Gerade in solchen komplexen Systemen ist ein maßstabsgetreuer, verkleinerter aber repräsentativer Probelauf unabdingbar. Schlimm wäre es aber nur, wenn die Einsparung erst nach dem vollständig installierten neuen System eintreten würde, was einen kleinen Probelauf sinnlos machen würde. Dann wäre das eine echte Risikoinvestition. Die aber hätte sich der Vorstand zuerst von der Hauptversammlung vorher ausdrücklich bestätigen lassen sollen.
Der Chartlord