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Dt. Post AG 46,48 € -0,21% Perf. seit Threadbeginn:   +127,17%
 
ncTrader:

nanu?

 
11.02.14 18:54
dp startet nachbörslich die nachbrenner!
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Radelfan:

#7323: Kaufmännisches Verständnis?

 
11.02.14 19:21
Bei bilanzierenden Unternehmen sollte es doch wohl ziemlich egal sein, ob eine Rechnung, die im Dezember erhalten wurde, erst im Januar bezahlt wird.

Periodengerechte Abgrenzung wurde das früher mal genannt und die Unternehmen legten immer sehr viel Wert darauf, dass die Rechnungen unbedingt noch im abgelaufenen Wj. als Aufwand gebucht wurden.

Das könnte vermutlich auch auf die Post zutreffen, es sei denn, sie würde ihren Gewinn nach der  Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln....
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
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Chartlord:

Was ist denn jetzt los ?

2
11.02.14 20:04
Aber natürlich macht es einen Unterschied ob ich eine Rechnung, die sagen wir mal binnen 2 Wochen nach Erhalt zu bezahlen ist und am 22.12. (z.B.) erhalten wird am 27.12. oder am 3.1. bezahlt wird. Das Geld bleibt einmal am 27,12, in der Kasse und muss für diesen Tag berechnet werden. Die Rechnung selbst darf übrigens nicht vor Fälligkeit bilanziert werden. Und die ist erst 2 Wochen nach dem Erhalt, es sei denn sie wird schon vorher bezahlt. Da kann man auch Vertragspartner auch bitten wegen der Feiertage die Rechnung auch erst am 4.1. zu erstellen...
Ähnlich kann man es auch mit wiederkehrenden Leistungen handhaben für die man selbst eine Rechnung ausstellt, die kann wegen der Feiertage auch mal vorgezogen werden z. B. für Abschlagszahlungen. Da gibt es viele Möglichkeiten durch ein paar Tage früher oder später zumindest einen gewissen flexiblen Spielraum auszunützen. Der Bilanzstichtag ist und bleibt der 31.12. aber drumherum kann man schon etwas trixen.
Der entscheidende Faktor ist, dass zu diesem Zeitpunkt die Ausgaben rein rechnerisch längst eingefahren sind und die letzten Beträge des Jahres voll dem Ertrag gutgeschrieben werden können.
Das können die paar Millionen sein, die den Ertrag und/oder die Aussicht entscheidend in den Augen der Analysten verändern können.

Guten Abend

Der Chartlord
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ZIZZIN:

War gut...

 
11.02.14 20:27
...mit ü100% den Gewinn zu realisieren. Seit dem pendelt das Ding im +-0% Bereich vor sich her. Die Luft scheint raus. Ich denke gerade darüber nach auch noch den Rest glatt zu stellen. Macht kein Sinn mehr hier.
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Agrartechnik:

das

 
11.02.14 21:09
Problem das ich habe, Post hat den Anstieg von 90xx auf 9510 im Moment viel zu wenig mit gemacht. Wenn es morgen in Richtung gapclose gehen sollte, sind wir bestimmt wieder schöne Rot hier
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tausend unzen:

agrar - schau dir mal

3
11.02.14 21:45
den dow und vor allem s&p an  - die laufen wie geschnitten brot und werden dem dax ,  der auch nachbörslich um 40 punkte gestiegen ist, für morgen ordentlich drogen mit auf den weg geben.
- und aktuell bei lang und schwarz steht dp über 25,90 !  - morgen hängen die bären wundenleckend im dickicht.
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nörgler:

vergl ups

 
12.02.14 06:51
vergleicht man die Entwicklung des Eigenkapitals von UPS mit der DP. Dann sieht man eine genau gegenteilige Entwicklung. UPS hat abgebaut, während die DP aufgebaut hat. Trotzdem denke ich, könnte die DP in Zukunft schon großzügiger mit den Ausschüttungen sein.  
Antworten
fionn:

The Frank Factor

 
12.02.14 08:59
Alle warten auf CEO Frank - am 12 März mit dem 2013 Ergebnis....

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Radelfan:

#7329: Dafür gab es "witzig" !

5
12.02.14 09:32
>>>Die Rechnung selbst darf übrigens nicht vor Fälligkeit bilanziert werden.<<<

Sowohl nach HGB als auch nach IFRS kommt es bei der Bilanzierung selbstverständlich nicht auf die Fälligkeit an, sondern darauf WANN die Leistung erbracht wurde. Und wenn dies schon im abgelaufenen Wj geschah, ist es natürlich selbstverständlich, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann den Aufwand bereits im abgelaufenen Wj bucht!

Dass dem Kaufmann zur Bezahlung der Rechnung noch eine Frist gesetzt wurde, ist für die Bilanzierung völlig uninteressant!
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
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novregen:

so gut 1,5 Wochen nichts gemacht...

 
12.02.14 10:05
...heute verkaufe ich einen Teil des DZB4LV vom 03.02 EK 2,30 € wieder, ist nämlich schon wieder ganz schön schnell hochgegangen im Dax....
Antworten
maethes:

Sobald ich eine Rechnung erhalte,

2
12.02.14 10:07
ensteht eine Verbindlichkeit,die sofort als solche gebucht wird.
Der Rechnungssteller bucht eine Forderung. Besteht dieser Vorgang am Bilanzstichtag,
wird sie also auch so Bilanziert....
Antworten
Chartlord:

Das ist Quatsch !

 
12.02.14 10:11
Weder bei Dienstleistungsvertraägen noch bei Werkverträgen und auch nicht bei Mischverträgen darf mit der Leistung bilanziert werden.
Das muss man mal jemandem sagen, der einen Werkvertrag nicht abgenommen bekommt ! Von Leistungen, die in Raten nachträglich begleichen werden ganz zu schweigen. Da darf man nicht mit der Leistung schon den Erhalt aller Raten verbuchen. Umgekehrt ist ein erhaltener Vorschuß auf eine Leistung sehr wohl als erhaltener Betrag zu buchen auch schon vor der Leistung.

Au Backe !

Der Chartlord
Antworten
maethes:

@7338

2
12.02.14 10:27
Das ist bei dir System ,du weichst v.Thema ab und sendest Nebelkerzen.
Antworten
maethes:

@novregen

 
12.02.14 10:34
Diesen Schein habe ich mir bei dir abgekupfert und erstmals überhaupt mit OS probiert,
habe ebenfalls verkauft zu 2,70  (2,58)
Antworten
novregen:

@maethes

 
12.02.14 10:48
=:-> das freut mich sehr für dich, das es beim ersten mal gleich geklappt hat !  
Antworten
Agrartechnik:

UBS Trend

 
12.02.14 10:54

mittelfristiges Trendsignal

(Verkleinert auf 72%) vergrößern
Deutsche Post 694038
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Radelfan:

#7339: Da sind Hopfen und Malz verloren

 
12.02.14 11:03
"beratungsresistent" nennt man das wohl!
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
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warren64:

rechnungen und verbindlichkeiten

 
12.02.14 11:06
Liebe Leute,
Was soll der kleinkarierte buchhalterstreit?
Natürlich ist die gesetzliche Regelung so, dass der Aufwand periodengerecht zu buchen ist.
Aber: es gibt natürlich auch hier jede Menge graubereich.
Ein beispiel: ein it-dienstleistungsvertrag mit einem Volumen von ca 100 Mio (über 5 Jahre) beinhaltete transitionskosten von Ca 10 Mio. Gemäß ursprünglichem Zahlungsplan sollten die letzteren auf 2013/2014 verteilt werden. Da in 2013 sich die finanzielle Situation besser darstellte als gedacht, hat man die transitionskosten nun doch schon komplett bezahlt in 2013. Direkte Auswirkung auf das Ergebnis 2013 in Höhe von -5 Mio.
Das eigentlich diskussionswürdige ist doch, was für ein Unternehmen und seine Aktie das bessere ist.

Grüße.
Antworten
Derpostler:

@ mathes

2
12.02.14 11:08
Nebelkerzen ist das richtige Wort. Es wäre ja prima, wenn sich jeder immer nur zu dem äußert, zu dem er sich auskennt, anstelle den anderen ihr Fachwissen ausreden zu wollen. So könnten wir alle vom Forum profitieren. Der Chartlord z.B. kennt sich mit Charttechnik aus, da habe ich keine Ahnung, da sage ich nichts dazu. Zum Thema Buchhaltung, Bilanzierung dagegen sollte er das Feld denen überlassen, die hier was wissen, und einfach schweigen, denn da kennen wir uns besser aus.  
Antworten
nörgler:

kompliment an agrart.

 
12.02.14 11:08
wich wunderts immer wieder wie schnell Du Neues und Interessantes über die Post    hier ins Forum stellst.
Antworten
Agrartechnik:

Es ging

 
12.02.14 11:19
ja eigentlich nicht über das Bilanzieren.

Im Forum wurde die Meinung und bitte geäußert, das die Zahlen statt im März früher offen gelegt werden.

Daraufhin kam die Meinung, das wenn der BEricht erst im März rauskommt ,anders bilanziert, bzw. verschoben werden kann.

NOCHEINMAL:

4. Quartal bei der Post ist fertig! Wann dieses veröffentlicht wird, ist doch egal.

Nur darum ging es  
Antworten
Chartlord:

Aha, einer der sich besser auskennt

 
12.02.14 12:10
ist warren64. Obgleich es nicht zu meinen primären beruflichen Aufgaben gehört (Nase voll), werde ich dennoch zu oft von Kollegen belästigt, die mir ihre Buchprüfungsergebnisse zur Kontrolle vorlegen müssen, die ich dann auch oftmals zur Nachberechnung zurückgeben muss, weil Positionen nicht oder nicht richtig überprüft worden sind.
Dazu gehören besonders häufig Positionen die nicht oder nicht richtig ausgewiesen oder belegt oder zumindest dargetan sind. Das sind besonders häufig noch nicht bezogene Positionen von Verbindlichkeiten und/oder Außenständen. Ursächlich dafür ist die nicht hinreichende Beachtung der Fälligkeiten. Das hängt damit zusammen, dass die Begriffe Forderung und Anspruch nicht klar voneinander abgegrenzt werden. Ansprüche bestehen auch ohne Forderungen als materielle Grundlage aber nicht umgekehrt. Ansprüche können alleine dem Grunde nach bestehen, sind aber dann nicht bilanzfähig. Forderungen können nur bestehen, wenn sie der Höhe nach berechnet worden sind. Das setzt eine Berechnung (Rechnungslegung) voraus, die fällig gesetzt werden muss. Dabei kann der Tag der Fälligkeit auch rückwirkend festgesetzt werden (z. B. auf den Tag einer Lieferung), aber ohne die Nennung der Fälligkeit besteht keine Forderung sondern höchstens ein Anspruch, der nicht bilanzfähig ist.

Ich habe das genau bei der letzten Bilanz der Post nachgelesen, denn dort sind alle Forderungen der Höhe nach angegeben und ich unterstelle mal, dass damit auch die Fälligkeiten zur Berechnung angefügt worden sind.

Ich freue mich schon richtig auf die nächste Bilanz der Post, denn dann werden wieder schöne große Zahlen über den Bildschirm wandern, die aber jetzt trotz des Kursanstieges noch nicht in den Kurs eingepreist sind. Das ist immer noch die Vorgabe des Vorstandes für 2013.

Alles Gute

Der Chartlord
Antworten
Laterne:

DP

 
12.02.14 13:42
Die Deutsche Bahn will ihr Schienennetz sanieren.
Einige Strecken sollen sogar aufgehoben werden.
Das bedeutet Baustellen ohne Ende.
Hoffentlich springen viele um auf die Busse der DP.
Beste Grüsse
Laterne
Antworten
25karat:

Busfahren

 
12.02.14 13:56
Busfahren macht doch Spaß, bin erst neulich wieder mit dem Bus gefahren.......
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fionn:

UPS & Fedex Sites

 
12.02.14 14:34
habe ich heute zum ersten Mal besucht.    

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