Deutsche Börse geht gegen zwei Penny Stocks in Berufung
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Börse will den Widerstand der Gerichte gegen die verschärften Regeln am Neuen Markt nicht hinnehmen. In zwei Fällen legt die Börse nach Angaben vom Mittwoch Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Frankfurter Landgerichts ein. Die Software-Unternehmen teamwork und PROUT hatten Einstweilige Verfügungen gegen die neuen Ausschlussregeln erwirkt. Seit dem 1. Oktober kann die Börse gemäß ihren eigenen Regularien Billigaktien, so genannte Penny Stocks, und zahlungsunfähige Unternehmen leichter aus dem Wachstumssegment Neuer Markt ausschließen. Bisher haben nach Angaben der Deutschen Börse 15 Unternehmen gegen die Maßnahmen vor Gericht protestiert und zum Teil einen Aufschub erwirkt. Im September hatte die Börse bereits gegen die vom Prozessfinanzierer FORIS erwirkte Einstweilige Verfügung Rechtsmittel eingelegt. Die anderen Fälle würden derzeit noch geprüft, sagte eine Sprecherin. In diesem Jahr sind sechs Unternehmen freiwillig vom Neuen Markt in ein anderes Segment gewechselt. Zwei Firmen wurden von der Deutschen Börse herausgeworfen, weil sie die Regularien nicht erfüllten. Vier weitere sollen Anfang November folgen./mi/DP/ar