So, jetzt ist wieder Ruhe. Endlich hat man dem Affen Zucker gegeben :-)
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sagt aber das aus, was ich meine:
Zitat:
2. Für Einkünfte aus der Veräußerung von Aktien, die ab 2009 gekauft wurden
Ein zweiter Verlustverrechnungstopf muss für Kapitalerträge aus der Veräußerung von Aktien geführt werden, die ab 2009 angeschafft wurden. Denn Verluste aus dem Verkauf von Aktien sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Andere Veräußerungsverluste (etwa aus Zertifikaten) können dagegen mit Zins- und Dividendenerträgen verrechnet werden. Daher sind Kreditinstitute vom Fiskus dazu angehalten, für jeden Steuerpflichtigen einen eigenständigen Verlustverrechnungstopf einzig und allein für dessen Aktiengeschäfte zu führen.
Aktien haben eben einen alleinigen Topf, BZR sind KEINE Aktien!!!
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