(
Unten ist auch noch ein "Sonderabschnitt", in dem ich darauf eingehe, was Kunden von Pleite-Airlines droht, die widerrechtlich Gutscheine für stornierte Reisen erhalten haben.)
Die Flugpause dürfte wegen # 559 lange genug ausfallen, dass schätzungsweise die Hälfte aller Airlines pleite gehen werden. Die überlebenden Airlines profitieren zwar langfristig von dieser Marktbereinigung, aber auch deren Aktienkurse könnten durch Kapitalerhöhungen und//oder Staatsbeteiligungen verwässert werden.
Um Walter zu ärgern, hier ein mögliches Szenario für Lufthansa:
Die 4,4 Mrd. Kapitalrücklagen von LHA, die Milliarden aus (gemäß EU-Recht widerrechtlich*) nicht erstatteten stornierten Tickets beinhalten, dürften bis spätestens Herbst "verbraten" sein, weil 96 % der Flotte am Boden sind und LHA infolgedessen ca. 1 Mrd. Euro pro Monat verliert.
Die Aktie wird sich bis bis dahin langsam der 5 Euro-Marke nähern. Kommt eine Staatsbeteiliung oder KE, könnte die Verwässerung den Lufthansa-Kurs auf 3 Euro senken. Die über HIlfen und Kredite vereinnahmte Gelder reicht dann vermutlich bis Herbst 2021 (Impfstoff-Einführung). Wegen der Marktbereinigung und evtl. einiger günstiger Übernahmen erholt sich die LHA-Aktie danach wieder langsam, um bis Ende 2022 wieder auf jene 10 Euro zu steigen, für die sie noch bis vor kurzem von manchen "als Schnäppchen" gekauft wurde.
10 Euro entsprechen wegen der Verwässerung einem Kurs von 20 Euro (zu den aktuellen Bedingungen). Es gibt dann auch nicht mehr viel Aufwärtspotenzial.
-------------------------------------
*Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sind Airlines verpflichtet, nach von ihnen verfügten Stornierungen von Flügen den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen unaufgefordert rückzuerstatten. Daran hat sich aber fast keine Airline gehalten. Fast alle Airlines und Veranstalter bieten grenzkriminell Gutscheine an, die zu einer klare rechtlichen Schlechterstellung der Flugkunden führen.
Denn sie sind erstens weiterhin an diese Airline gebunden, zweitens haben die Gutscheine nur eine Gültigkeit von einem Jahr, danach verfallen sie (unnötiger und ungerechtfertigter Zeitdruck). Drittens werden die Gutscheine im Falle des Konkurses der Airline wertlos. Diese Ausfallrisiko wird rechtswidrig den Kunden aufgebürdet! Gutscheine werden auch wertlos bei allen Airlines und Veranstaltern, die sich für "Schirmherrschaft" (EU-Variante von Chapter-11-Pleite) entscheiden. Bei LHA wird darüber ab Montag verhandelt.
FAZIT: Kunden werden widerrechtlich zu Gratiskredit-Gebern der Airlines gemacht - und obendrein droht ihnen Totalverlust.