Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
CBB Holding AG: Keine Hauptversammlung auf Verlangen einer Minderheit
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Nach dem uns heute zugegangenen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 21.03.2005
wurde der sofortigen Beschwerde unserer Minderheitsaktionäre Annette und
Klaus E.H. Zapf nicht stattgegeben.
Das Amtsgericht Köln bleibt bei seiner Auffassung, dass die Eheleute Annette
und Klaus E.H. Zapf keine Möglichkeit mehr haben, eine Hauptversammlung gem.
§ 122 AktG. laut dem ursprünglichen Antrag einzuberufen. Die Sache ist nun dem
Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
Köln, im März 2005
CBB Holding AG
- Der Vorstand -
CBB Holding AG
Oppenheim Str. 9
50668 Köln
Deutschland
ISIN:
DE0005444004WKN:
544400Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.03.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:17 29.03.2005