Daytrading mit Optionen gilt als Wette! WICHTIG!

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Expropriateur:

Daytrading mit Optionen gilt als Wette! WICHTIG!

 
14.06.02 23:21
Banken können Dispo-Kredite, die Kunden zum Daytrading mit Optionsscheinen eingeräumt wurden, nicht zurückverlangen. Denn der taggleiche An- und Verkauf von Optionsscheinen gilt als bloße Spekulation auf Preisdifferenzen und begründet daher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine verbindlichen Forderungen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden (AZ: 17 U 95/ 01).

Begründung: Daytrading sei eine volkswirtschaftlich sinnlose Differenzspekulation und habe keinen Güterumsatz zur Folge. Daher handele es sich nicht um Börsentermingeschäfte im regulären Sinne, sondern um ein bloßes Wettgeschäft, das keine Rechtsverbindlichkeit entfalte.

Nach Meinung von Kay Wagner von der Kanzlei Graf von Westphalen Bappert & Modest, der das Urteil erstritten hatte, dürfte die Entscheidung, wenn sie sich auch in anderen OLG-Bezirken durchsetzt, zu erheblichen Forderungsausfällen bei Online-Banken führen.
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Also Leute: Frohes, unbeschwertes Zocken!

Gruß
Expro
 
Kicky:

Daytrading eine sinnlose Differenzspekulation

 
15.06.02 01:23
schönes Wort,und wenn das stimmt,werden sich die Banken zukünftig was einfallen lassen müssen,und das werden sie!
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