Das wurde auch höchste Zeit

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Libuda:

Das wurde auch höchste Zeit

 
12.04.14 11:49
www.t-online.de/wirtschaft/id_68966926/...erzieher-banken.html
Libuda:

Das Probem für die Öffentlichkeit ist, dass hier

 
12.04.14 13:13
von den beteiligten Bänkster-Banken gezielt zwei Tatbestände in einen Topf geworfen werden, die eine vom BGH und auch meiner Ansicht nach legal - die andere gezielter krimineller Betrug. Ich gehe einmal davon aus, dass die Richter das unterscheiden können und die Bänkster-Banken verknacken - und ihre Kunden auch, obwohl deren Schuld meines Erachtens geringer ist, inbesondere wenn sie beweisen können, dass über blackbox-ähnliche Anlagevehikel involviert waren.

Eigentlich müssten die Richter nur wikipedia lesen, denn dort wird sehr gut zwischen der legalen und der betrügerischen Varainte unterschieden, was in der deutschen Journallie wie auch oben in t-online fast nie vorkommt.

Hier die entsprechenden Ausführungen aus Wikipedia:

"Unter Dividendenstripping wird die Kombination aus dem Verkauf (Leerverkauf) einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin an einem „Cum-Tag“ und Rückkauf (Glattstellung) derselben Aktie kurz nach dem Dividendenzahltermin am „Ex-Tag“ verstanden. Ein mögliches Kursrisiko kann durch Kurssicherungsgeschäfte abgesichert werden. Ziel des Dividendenstripping ist es, die aufgrund des Dividendenabschlags zwischen Kurs vor und Kurs nach der Dividendenzahlung entstehende positive Differenz als steuerfreien Kursgewinn zu vereinnahmen. Unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist kann so eine steuerpflichtige Einnahme aus Kapitalvermögen in einen steuerfreien Spekulationsgewinn verwandelt werden. Diese Methode eignet sich vor allem für ausländische Anteilseigner sowie für inländische Aktionäre mit einer hohen Steuerprogression. Wichtig sind die Beachtung der Kurszusätze „Cum-Dividende“ (Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Dividendenausschüttung) und „Ex-Dividende“ (nach dem Dividendenzahltag) sowie die Abwicklung der Transaktion außerhalb der Spekulationsfrist.

Steuerrechtlich statthaft ist die Transaktion zwischen einem inländischen und einem ausländischen Investor. Da der Ausländer nicht dem deutschen Steuerrecht unterliegt, kann er auch keine Steuergutschrift beantragen; die Bescheinigung für die bereits abgeführte Dividende bringt ihm keine Steuervorteile. Deshalb verkauft der Ausländer seine deutschen Aktien vor dem jeweiligen Ausschüttungstag an einen Inländer. Der Inländer vereinnahmt die Dividende nebst Steuergutschriftsanspruch und verkauft die Aktien danach zurück an den Ausländer zum niedrigeren Kurs – abzüglich der Dividende. Damit bezahlte der Inländer den ausländischen Anteilseignern über den Marktpreis der Anteile den Wert des Anrechnungsanspruchs. Statt einer Dividende realisiert der Ausländer einen Kursgewinn (höherer Verkaufskurs abzüglich niedrigerem Rückkaufskurs). Illegal wird das Geschäft, wenn der Verkäufer der Aktie ein Leerverkäufer ist (auch unter dem Namen "Cum-Ex-Trades" bekannt geworden)[6]. Dann konnte es vorkommen, dass gleich zwei Aktionäre – nämlich der rechtmäßige Inhaber und der Käufer des Leerverkäufers – eine Bescheinigung und damit einen Anspruch auf eine Steuergutschrift erhalten. Folge hiervon war, dass die Finanzämter mehr Steuern erstattet hatten, als sie zuvor eingenommen hatten."


Libuda:

Ist der Verkäufer im Besitz des Papiers

 
12.04.14 17:02
ist gegen den Verkauf und Rückkauf nicht sehr viel einzuwenden, denn die (eine) Steuergutschrift/-bescheinigung führt zu einer Steuererstattung für eine vorhandene Aktie. Diskutieren ließe sich hier lediglich, darüber, ob hier eine Umgehung bestehender Steuervorschrften vorliegt - und das, und nur das, haben die Gerchte verneint.


Das sieht ganz anders aus, wenn der Verkäufer nicht im Besitz des Paper ist, sondern einen Leerverkauf tätigt: Dann führten die in der Vergangenheit vor Umstellung des Verfahrens vorhandenen zwei Steuergutschriften/-bescheinungen (Käufer der Aktie vom Leerverkäufer einerseits und rechtmäßiger Inhaber andererseits) zu zwei Steuererstattungen für eine vorhandene Aktie.

Dass jemand das doppelte Abkassieren im zweiten Fall nichts als kriminelles Gaunerstück ansieht, kann nur zwei Ursachen haben: Entweder wurde er als kleines Kind zu heiiß gebadet oder er ist ein Krimineller, und zwar ein unverschämter, wie sie in der Finanzterroristenszene übich sind.
Libuda:

Dass der Fiskus diese durch Betrug

 
12.04.14 20:57
von den Finanzterroristen und ihren Kunden ergaunerten Beträge mit den üblichen Zinsen zurückfordert,  reicht aber nicht aus.

Alle, die an diesen Betrügereien beteiligt waren, müssen wegen Betrug angeklagt werden - und es für mich nicht nachvollziehbar, warum sich da noch keine Staatsanwaltschaften mit beschäftigen. Da sollte man einmal einige Zeit den Kleinkram gegen Kleinbetrüger liegen lassen, mit denen Arbeitsbelastung vorgetäsucht wird, um die großen Bängster laufen zu lassen.

Und zwar sollte es die kriminellen Finanzterroristen genauso treffen wie ihre Kunden. Und dabei sollte man z.B. auch überprüfen, ob die Klagen eines Herrn Marschmeyer gegen seine Bank Scjhutzbehauptungen sind oder nicht.
Libuda:

Super-Klau durch strippende Hochfrequenzhänlder

 
12.04.14 21:25
der kriminellsten Art zulasten des ehrlichen deutschen Steuerzahlers.

"Es ist jedoch denkbar, dass sich geschickte Investoren durch geschickte Gestaltungen, die Steuer mehr als fünfmal erstatten ließen", erklärt Heribert Anzinger, Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Ulm. Das ist im Hochfrequenzhandel von Aktien mit und ohne Dividendenanspruch rund um den Stichtag der Auszahlung, als den Tag nach der Hauptversammlung mit sogenannten Leerverkäufen durchaus möglich."

Quelle: Euro am Sonntag vom 5.4.2014
Libuda:

Straffreiheit für Bankräuber?

 
13.04.14 07:58
Besonders oberdreist: Eine Promi-Mafia versucht sich über eine gekaufte Journallie reinzuwaschen. In Euro am Sonntag vom 5.4.2014 heißt es z.B. in einer Verblödungs-Überschrifts-Unterzeile "Der Finanzprofi Carsten Marschmeyer investierte in einen Fonds, der sich zulasten des Fiskus bereichert haben soll. Doch durch Untätigkeit könnte der Staat das Steuerschlupfoch geduldet haben."

Würde man die Aussage von Euro am Sonntag auf konventionelle Bankräuber übertragen, müsste Euro am Sonntag formulieren: "Weil die letzten 10 Bankräuber nicht erwischt wurden, besteht jetzt die Gefahr, dass Bankräuber in Zukunft straffrei bankrauben können."  
Libuda:

Und das wäre auch ungerecht gegenüber U.H.

 
13.04.14 12:27
denn der muss in Landsberg zu recht seine kriminellen Taten absitzen, weil sein Steuerberater zu blöd war, eine ordentliche Selbstanzeige zu machen - und hier versuchen Anlagespezialisten wie Marschmeyer uns den Bären aufzubinden, dass sie von finanziellen Dingen nichts verstehen und sich daher blindlings irgendwelchen Finanzterroristen anvertraut hätten.

"Es geht um 40 bis 50 Millionen Euro. Von Marschmeyer, seiner Verlobten Veronica Ferres und seines Freundes Mirko Slomka. Das Kapital hat er auf Anraten seines Geschäftsfreunds Eric Sarasin in einen Luxemburger Fonds investiert. Bankvorstand Sarasin habe ihm persönlich versichert, "dass hier keine Anlage zulasten der Steuerzahler getätigt worden sei." (Quelle: Euro am Sonntag vom 5.4.2014)

Dabei bin ich sicher, dass sich der Ulli freuen würde, wenn er das Trio in Landsberg begrüßen könnte, mit Marschmeyer könnte er über Finanzen fachsimpeln, mit Slomka über Fußball und Veronica gefällt sicher auch noch älteren korpulenten Herren.  
Libuda:

Die Steuer mehr als fünfmal erstatten ließen

 
13.04.14 16:07
Und in Euro am Sonntag vom 5.4.2014 kann man dann  noch u.a. lesen: "Der Fonds Sheridan Solutions Equity Arbitrage mit dem internen Decknamen "Gipfelsturm" nutzte eine höchst brisante Form der Steuergestaltung. Der Fonds investierte in US-Pensionsfonds, die sich mithilfe von Händlern zulasten des deutschen Steuerzahlers in den Jahren 2007 bis 2012 bereichert haben soll. Mindestens zweimal pro Geschäft sollen sie Steuererstattungen für einmal abgeführte Kapitalertragssteuer auf Dividenden kassiert haben. Es sei jedoch denkar, "dass sich Investoren durch geschickte Gestaltungen die Steuer mehr als fünfmal erstatten ließen", erklärt Heribert Anzinger, Professor für Steuerrecht an der Universität Ulm.
Libuda:

Bundestagsabgeordnete bewegt endlich Eure Ärsche

 
13.04.14 22:56
"Das größte Problem für den Fiskurs ist die Verjährung. Bereits fünf Jahre nach Ablauf des Kaqlenderjahres, in dem zu Unrecht eine Steuer erstattet wurde, kann der Staat das Geld nicht mehr zurückfordern. Bislang. Doch schon bald soll eine längere Frist gelten - dann hätten auch die Anleger ein Problem."

Das kann man für den speziellen Fall der Rückerstattung schon in der nächsten Sitzung machen. Und wir werden die Verschleppungstaktiken der Pressure-Groups der Finanzterroristen genau beobachten, die versuchen werden das in größere Gesetzesvorhaben einzubinden, die auf den St-Nimmerleinstag verschoben werden. Von den Finanzterroristen gekaufte Bundestagsabgordnete sollte hier auf diesem Thread gemeldet werden - obwohl die Partei, deren Abgeordenten hier normalerweise immer gekauft wurden, momentan gar ncht im Bundestag vertreten ist. Desto mehr würden allerdings die übrig gebliebenen Helfer der Finanzterroristen auffallen.

Daher: Meldet diese eventuell doch noch vorhandenen Banditen!
Libuda:

Das Urteil konnte auch nicht anders ausfallen

 
17.04.14 23:41
www.sueddeutsche.de/geld/...r-oberstem-steuergericht-1.1939258

Wie von mir vermutet; Dividendenstripping ist legal - Mehrfacherstattungen nicht:

"Libuda: Das Probem für die Öffentlichkeit ist, dass hier   12.04.14 13:13 #2  von den beteiligten Bänkster-Banken gezielt zwei Tatbestände in einen Topf geworfen werden, die eine vom BGH und auch meiner Ansicht nach legal - die andere gezielter krimineller Betrug. Ich gehe einmal davon aus, dass die Richter das unterscheiden können und die Bänkster-Banken verknacken - und ihre Kunden auch, obwohl deren Schuld meines Erachtens geringer ist, inbesondere wenn sie beweisen können, dass über blackbox-ähnliche Anlagevehikel involviert waren."

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