Sehr verehrte Kunden,
ConSors wurde von den Konsortialführern beauftragt die Zeichner der neuen
Telekom-Aktien über die sog. Force Majeure-Klausel zu informieren:
"Die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Global Co-Ordinatoren haben das
Recht unter bestimmten Umständen (inklusive bestimmter Force Majeure Tatsachen)
bis um 17 Uhr Frankfurter Ortszeit am 20. Juni 2000 das Verkaufsangebot
zurückzuziehen. Demzufolge sind alle Zuteilungen von Telekom Aktien abhängig
von der eventuellen Rücknahme des Verkaufsangebotes. Sollten zugeteilte Aktien
am 19. oder 20. Juni 2000 wieder verkauft und das Verkaufangebot zurückgezogen
werden, können diese Verkäufer gezwungen sein die verkauften Aktien am Markt
wieder zu kaufen, um ihre Short-Position wieder zu decken, dadurch können
Verluste bei dem Verkäufer auftreten. (Insbesondere dann, wenn der
Eindeckungspreis für die Short-Position höher ist als der realisierte
Verkaufspreis)."
ConSors wurde von den Konsortialführern beauftragt die Zeichner der neuen
Telekom-Aktien über die sog. Force Majeure-Klausel zu informieren:
"Die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Global Co-Ordinatoren haben das
Recht unter bestimmten Umständen (inklusive bestimmter Force Majeure Tatsachen)
bis um 17 Uhr Frankfurter Ortszeit am 20. Juni 2000 das Verkaufsangebot
zurückzuziehen. Demzufolge sind alle Zuteilungen von Telekom Aktien abhängig
von der eventuellen Rücknahme des Verkaufsangebotes. Sollten zugeteilte Aktien
am 19. oder 20. Juni 2000 wieder verkauft und das Verkaufangebot zurückgezogen
werden, können diese Verkäufer gezwungen sein die verkauften Aktien am Markt
wieder zu kaufen, um ihre Short-Position wieder zu decken, dadurch können
Verluste bei dem Verkäufer auftreten. (Insbesondere dann, wenn der
Eindeckungspreis für die Short-Position höher ist als der realisierte
Verkaufspreis)."