Was aber aus meiner Sicht feststeht, dass das Gebäude Anlagevermögen ist. Egal ob selbst genutzt oder vermietet. Damit wird ganz normal die AfA laufen.
Selbst wenn das Gebäude nicht (mehr) genutzt wird läuft die AfA, aber ggf. kommt dann ne außerordentliche AfA dazu, weil das Gebäude nicht mehr nutzbar ist.
Keine Abschreibung würde ich nur sehen, wenn man
mit Immobilien handelt und diese im Umlaufvermögen hält. Dann spielt AfA eh keine Rolle, wenn das Gebäude weniger als ein Jahr in der Bilanz bleibt.
Angaben betreffen nur Handelsrecht. Die meisten Zahlen sind aber eher nach IFRS, wobei so grundsätzliche Sachverhalte ähnlich sein sollten.