mit dem ganz passablen Deeplink des 8k
siehe auch:
http://secfilings.nasdaq.com/...0CORP.&FormType=8-K&View=html
Am 8. Dezember 2017 reichte WMIH Corp. (das"Unternehmen") eine Änderungsbescheinigung (die"Charta-Änderung") zu seiner geänderten und angepassten Gründungsurkunde (die"bestehende Charta" und, in der durch die Charta-Änderung geänderten Fassung, die"geänderte Charta") ein. Die Charta-Änderung tritt am 5. Januar 2018 um 12:00 Uhr, New York City Zeit, in Kraft (die"Amendment Effective Time"), es sei denn, dass ein qualifizierter Erwerb (wie in der bestehenden Charta definiert) vor diesem Zeitpunkt stattgefunden hat, in welchem Fall die geänderte Charta keine Kraft oder Wirkung hat.
Die Charta-Änderung, die von den Inhabern von 308.731 oder etwa 51% der 600.000 ausgegebenen und ausstehenden Aktien der Serie B Vorzugsaktien genehmigt wurde, ändert bestimmte Bedingungen der von der Gesellschaft ausgegebenen und ausstehenden 3,00% der Serie B Wandelvorzugsaktien mit einem Nennwert von $0,00001 pro Aktie (die " Serie B Vorzugsaktien "), unter anderem:
Verlängerung des Obligatorischen Rückzahlungsdatums (wie in der bestehenden Charta definiert) vom 5. Januar 2018 bis zum 5. Oktober 2019 (vorbehaltlich einer sechsmonatigen Verlängerung gemäß den Bestimmungen der Chartaänderung);
Änderung des Wandlungspreises (wie in der bestehenden Satzung definiert) in Bezug auf eine obligatorische Wandlung (wie in der bestehenden Satzung definiert) der Vorzugsaktien der Serie B auf 1,35 US-Dollar je Stammaktie der Gesellschaft im Nennwert von 0,00001 US-Dollar je Aktie (die"Stammaktien");
Änderung der vierteljährlichen Dividende von 3,00% in bar auf eine halbjährliche Dividende von 5,00% in Stammaktien (die"reguläre Dividende"), wenn, wie vom Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen;
eine Sonderausschüttung (die"Sonderausschüttung") von 19,04762 Stammaktien je Vorzugsaktie der Serie B bei Abschluss eines Erwerbs (wie in der geänderten Satzung definiert) vorsehen; und
Die Gesellschaft hat eine Sonderdividende in Form einer Stub-Dividende vorzusehen, die zahlbar ist, wenn der Vorstand der Gesellschaft in bar für Dividenden, die auf Vorzugsaktien der Serie B anfallen, die nachträglich für den Zeitraum vom 15. Dezember 2017 bis zum 4. Januar 2018 zahlbar sind.
Die vorstehende Beschreibung der Charta-Änderung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und unterliegt dem vollständigen Wortlaut der Charta-Änderung, der als Anlage 3.1 beigefügt ist und hierin durch Verweis aufgenommen wird.