Einerseits kann man ja v i e l l e i c h t die Zwergstaatler noch verstehen, denn
nach Abschluß des (schlecht verhandelten) bilateralen Steuer-Abkommens, welches
unter anderem a u c h vorsieht, daß die Bundesrepublik künftig auf den Ankauf
"illegal beschaffter" Daten dt. Bankkunden bei schweizer Instituten verzichtet,
sollte doch bitte schön nach Ansicht der Schweizer, die Zeit bis zur Ratifizierung als
Karenzzeit betrachtet werden, andererseits tritt der Vertrag allerdings definitiv
(falls der dt. Bundesrat doch zustimmen sollte) erst im Jahre 2013 in Kraft.....
"Schlecht verhandelt" nicht nur aus meiner unmaßgeblichen Sicht auch deshalb,
weil in den Verträgen manifestiert wurde, daß die schweizer Institute bei deutschen
Kunden künftig eine Abgeltungssteuer (i.A., ergo f ü r den dt. Fiskus) erheben sollen.
Welche %-uale Steuerhöhe allerdings, was vom Regierungssprecher Seibert gerne unterschlagen oder immer nur ganz beiläufig am Rande erwähnt wird, deutlich unter
dem liegt, was bei uns bei regulärer Besteuerung, nämlich meist dem Höchstsatz fällig
werden würde. Einerseits ist das sicher besser als nichts, andererseits stellt es eine
mehr als nur überdeutliche steuerliche Bevorzugung der dt. (Spitzen-) Steuersünder nicht
nur deshalb dar, sondern auch durch die Ersparnis hoher, durch das Steuergesetz festge-
legter nicht immer unbedingt zwingender, aber durchaus möglicher, z u s ä t z l i c h e r
zur (regulären) Steuernachzahlung anfallenden Strafgeldzahlungen dar.
Denn damit wäre der gesetzlich garantierte "Steuergleichbehandlungsgrundsatz"
aller Steuerpflichtigen ad Absurdum geführt !
Wobei damit die im weiteren Verlauf eines solchen Verfahrens möglichen weiteren auf
einen Steuersünder zukommenden Zahlungen welche das Finanzamt durch eine
sogenannte (anfechtungsfreie) "Schätzung" des "tatsächlichen, ergo, einer mögl. weiteren
"angenommenen Hinterziehung" auf Grundlage der ersteren (der schweizer) zusätzlich
ohne jeden Einfluß / Einspruchsmöglichkeit, welche seitens des dt. FA. durchgeführt
werden k a n n, hierbei noch gar nicht berücksichtigt ist.
Außerdem sieht dieses ab 2013 zu ratizifierende Abkommen auch noch vor, daß im
Gegenzug für das schweizer "Entgegenkommen", die Identitäten dieser dt. Steuersünder anonym bleiben sollen (zum Schutz ihres "guten Rufes") und zudem noch strafrechtlich hier in der BRD nicht belangt werden können. Genau genommen, ein Novum bzgl. Steuerrecht.
Im Plenum des deutschen Bundestages kündigte die Opposition jedoch an, die im Vertrag
vorgesehene, pauschale (aber deutlich reduzierte) Nachversteuerung dt. "Altvermögen" bei schweizer Instituten durch Nichtzustimmung torpedieren bzw. zu Fall bringen zu wollen, die sie es für unzureichend hält. Dadurch will man das Gesetz ohne Nachbesserungen zumindest vorläufig, d.h. ohne weitere Nachverhandlungen, blockieren.
Die Bundesregierung sieht sich da im Recht und argumentiert, Bundeshoheit geht
immer noch vor Landeshoheit, auch wenn die Regierung in NRW meint, sie sei
rechtlich (wg. Ratif. erst in 2013 n o c h) nicht an dieses Abkommen (u.a. des CD-Daten-Nichtankaufes) gebunden !
Der NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans sagte lt. NTV hingegen, es sei nur folgerichtig, das wir uns nicht jetzt schon v o r Inkrafttreten des Abkommens zwischen Berlin und Bern, daran halten, um somit noch die Gelegenheit zu nutzen, mit dem Kauf dieser Daten-CD potentielle Steuersünder zu erfassen, die NRW-Finanzbehörden
benötigten diese, um Steuerhinterziehungen größeren Ausmaßes auf die Spur zu kommen.
Die Schweizer Bankenvereinigung forderte ihrerseits , die Ankäufe bereits vor dem
in Kraft treten des Vertrages 2013 den Ankäufe weiterer Daten-CD`s zu unterbinden.
CDU-Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter sagte hingegen:
" "Zwielichtige CD-Käufe" sind kein dauerhaftes, rechtsstaatliches Prinzip "!
Wie im NTV - Kommentar zu hören war, zeigten sich die Eidgenossen "empört" !!!
Und jetzt kommt`s:
Der Fraktionschef der schweizerischen "Christdemokratischen Volkspartei CVP"
Urs Schwaller sagte, "ich habe absolut kein Verständnis dafür, wenn sich ein Staat
als "Hehler" betätigt, das sei eines Rechtsstaates unwürdig" !
Aber daß ein sogenanntes, sich selbst als rechtsstaatlich bezeichnendes Land als
Paradies für weltweite Steuerhinterziehung in Billionenhöhe den Spitzenplatz belegt,
also quasi durch tolerieren von millionenfachen Steuerrechtsbrüchen durch
bedenkenfreie Entgegennahme und horten von Billionen, geschehen in den vielen Heimatländern ihrer Klienten auch noch unterstützen, das sieht ein von Rechtsstaat-
lichkeit lamentierender Herr Schwaller wohl als völlig dissensfrei und natürlich
"als nicht vergleichbar" an.
"""Schließlich sollte man ja nicht Aufrechnen""" .............
Von den vielen Milliarden, welche Eigner im 2. WK. umgekommen sind und deren
Rechtsnachfolger vielleicht gar nichts von diesen Vermögenswerten wußten,
welche die Schweiz ganz einfach hernach einbehielt, was außerdem zu deren
heutigem Wohlstand (nicht nur) aber auch nicht ganz unerheblich beitrug und
was wohl weislich immer unerwähnt blieb und bleibt, einmal ganz abgesehen.....
Gruß und natürlich a u s n a h m l o s allen hier einen guten Wochenstart.
SW.