WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des
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gehandelt. An der Londoner Börse
(London Stock Exchange) und an der Schweizer Börse (SWX Europe) werden die
Aktien der Zielgesellschaft ebenfalls gehandelt.
Darüber hinaus werden die Aktien der Zielgesellschaft in Form eines
Sponsored ADR Programms (American Depository Receipt Program) in den
Vereinigten Staaten von Amerika im OTC Market (Over the Counter Market)
unter der ISIN
US2107712000 gehandelt.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot
betreffender Informationen erfolgt im Internet unter
www.schaeffler-angebot.deAngaben des Bieters:
Die Schaeffler KG hat am 15. Juli 2008 entschieden, den Aktionären der
Continental Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der Continental Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie zu erwerben. Die Schaeffler KG
beabsichtigt, den Aktionären eine Geldleistung in Höhe von
EUR 69,37 pro Stückaktie,
jedenfalls aber - wenn höher - den für den heutigen Tag von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelten Mindestpreis
gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung, anzubieten. Dieser Mindestpreis
wird in ungefähr einer Woche feststehen. Das Übernahmeangebot erfolgt zu
den in der Angebotsunterlage darzulegenden Bedingungen. Es wird unter dem
Vorbehalt kartellrechtlicher Genehmigungen und unter weiteren, in der
Angebotsunterlage darzustellenden Vollzugsbedingungen stehen. Eine
Mindestannahmequote als Angebotsbedingung ist nicht vorgesehen.
Die INA-Holding Schaeffler KG, die an der Schaeffler KG beteiligt ist, hält
derzeit 2,97 % der Aktien an der Continental Aktiengesellschaft und ist auf
der Grundlage von Finanzinstrumenten berechtigt, weitere 4,95 % der Aktien
an der Continental Aktiengesellschaft zu erwerben. Darüber hinaus hat die
Schaeffler KG Swap-Geschäfte über etwa 28 % der Aktien an der Continental
Aktiengesellschaft abgeschlossen. Diese Swap-Geschäfte sind in Geld zu
erfüllen und daher nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht meldepflichtig.
Diese Swap-Geschäfte können von der Schaeffler KG jederzeit gekündigt
werden. Die Schaeffler KG hat noch nicht entschieden, ob und wann diese
Kündigung erfolgen soll. Wenn sie entscheidet, die Swap-Geschäfte während
der Annahmefrist oder der weiteren Annahmefrist zu kündigen, könnten ihr
nach einer Kündigung hieraus bis zu 28 % der Aktien an der Continental
Aktiengesellschaft im Rahmen des Übernahmeangebotes angedient werden.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die
endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen
werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Die Schaeffler KG behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und
Bestimmungen des Angebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Herzogenaurach, den 15. Juli 2008
Schaeffler KG
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 15.07.2008
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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard),
Hamburg, Hannover, Stuttgart; Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, München