Artikel 104 (1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der EZB oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken.
Dieser Artikel ist z. B. schon mal einer, der jetzt de facto durch juristische Spitzfindigkeiten ausgehebelt wurde.
Ich denke, dass auch Dir so einige Verträge bekannt sind, die heute in der Union das Papier nicht mehr wert sind, auf denen Sie einst geschrieben wurden.