Anpassungsereignisse können z.B. Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft, Aktiensplits oder Sonderdividendenausschüttungen sein. Passt die relevante Terminbörse im Falle eines Anpassungsereignisses den Basispreis oder die Bezugsmenge von Optionskontrakten auf die betreffende Aktiengesellschaft an, so werden die genannten Ausstattungsmerkmale auch bei den Optionsscheinen auf diese Aktiengesellschaft entsprechend angepasst. Diese Maßnahmen führen in der Regel dazu, dass die Optionsscheininhaber wirtschaftlich so gestellt werden, wie sie unmittelbar vor dem Anpassungsereignis standen. Auf den Preis eines Optionsscheines sollte eine Anpassung in der Regel keinen Einfluss haben.
Und immer dran denken die Nase passt auch in den