Und verstehe ich das richtig, niemand von Euch ist da selbst Mitglied bzw. hat mal ein Probemonat getestet?
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender DAX-Kurs | 5,00 | 10,00 | 19,95 | |
| Fallender DAX-Kurs | 5,40 | 10,00 | 20,00 | |
|
wer
- das angebot nicht im netz findet (CLIQ bezeichnet sich als "nischenplayer"),
- das produkt entsetzlich findet (massenmarkt !),
- einen zugang zur All-in-One-Streaming-Plattform im ausland sucht,
- mit dem Hilfe-Center nicht klar kommt oder weitere FAQ (Frequently asked questions) hat,
- verbesserungsvorschläge hat (die plattform wurde von der C Formats GmbH entwickelt),
- den preis zu hoch findet (das produkt richtet lt. CLIQ sich an "preisbewusste" kunden),
- kritische oder "ungerechte" bewertungen des produkts im netz findet (zB. Trustpilot-Bewertungen o.ä.),
der möge sich (ich hab das auch schon gemacht) wenden an
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Email: investors@cliqdigital.com
Mobile: +49 89 125 09 03-33
https://cliqdigital.ag/investors/contact
CLIQs investor-relations-abteilung ist dankbar für jede rückmeldung, antwortet auch und leitet die eigabe (wenn substantiiert) an das CLIQ-management
... versuchte --mW als erster in diesem forum-- ab dem 12.07.2020 (beim Kurs von 9,90 EUR) unter hinweis auf seinen blogbeitrag und seine masterarbeit (titel: "Rolle von Aktienanalysten in der öffentliche Wahrnehmung") die aktie der CLIQ Digital abzukanzeln und hat gnadenlosen schiffbruch erlitten
mancher CLIQ-kleinaktionär ließ sich von den forumsbeiträgen BINVESTs ins bockshorn jagen, verkaufte die aktie und versäumte den wiedereinstieg; ich hoffe der user BINVEST hat bei der fertigstellung seiner "masterarbeit" zeit gefunden, über den kleinaktionärsschaden nachzudenken, den er mit verfehlten, vorlauten bemerkungen in diesem forum angerichtet hatte
ich hatte in diesem forum dem BINVEST am 12.07.2020 geantwortet: "vergiss nicht, die betreffenden aktienanalysten anzuschreiben und auskünfte über die erhobenen fundamentaldaten einzuholen, ohne dich selbst in blogs o.ä. als (hobby-, besserwisser- oder pseudo-)analyst zu gerieren (und womöglich zu blamieren) oder das thema zu verfehlen ("abo-fallen" und verbraucherschutz sind doch nicht dein thema?)"
Wie im deutschen Recht, gilt auch im Vereinigten Königreich seit 13.6.2013 die sogenannte Button-Regelung. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass der Käufer mit Abschluss des Bestellvorgangs die Zahlungspflichtigkeit des Bestellvorgangs bestätigt. Die entsprechende Schaltfläche (Kaufbutton) muss mit den Worten "order with obligation to pay" oder einer entsprechenden unmissverständlichen Formulierung beschriftet sein (Gesetz zur Umsetzung der Consumer Contracts [Information,Cancellation and Additional Charges] Regulations 2013).
Wörtlich heißt es: "Der Button muss leicht lesbar nur mit dem Wort 'Zahlungspflicht' gekennzeichnet sein oder mit einer entsprechend eindeutigen Formuierung, aus der hervorgeht, dass die Auftragserteilung eine Verpflichtung zur Zahlung an den Händler beinhaltet" ("The button is labelled in an easily legible manner only with the words 'order with obligation to pay' or a corresponding unambiguous formulation indicating that placing the order entails an obligation to pay the trader").
Das britische Gesetz lässt etwas mehr Spielraum für alternative Formulierungen auf der Schaltfläche als die deutsche Gesetzgebung. Beispielsweise werden "Jetzt kaufen" und ähnliche Formulierungen in Großbritannien allgemein als konform angesehen. Klar ist aber, dass das Fehlen einer die Zahlungspflicht implizierenden Formulierung gegen britisches Recht verstoßen würde.
Darüber hinaus kann in Großbritannien die Button-Schaltfläche noch auf andere Weise gegen die oben genannten Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013 verstoßen. Es ist nämlich nicht ganz klar, wie die pflichtgemäßen vorvertraglichen Informationen (Preis und Hauptmerkmale der Waren oder Dienstleistungen) dem Verbraucher in unmittelbarer Nähe des Kaufbuttons zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch kann es vorkommen, dass der Kaufbutton nicht die Anforderung erfüllt, die wesentlichen Informationen gemäß den Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008 rechtzeitig zu übermitteln.
Zusätzlich zu court actions (Eingreifen der Gerichte) ist die Competition and Markets Authority (CMA) befugt, das consumer protection law (Verbraucherschutzgesetz) durchzusetzen. Das CMA könnte die Gelegenheit nutzen, ähnliche Verstöße gegen das Verbraucherrecht etwa durch Amazon oder andere Unternehmen mit ähnlichen Produkten zu sanktionieren.
Angesichts dieser Auswirkungen sollten Unternehmen, die neue bequeme Zahlungsmethoden entwickeln, die Einhaltung des EU-Verbraucherschutzrechts überprüfen, um sicherzustellen, dass bequeme Lösungen nicht rechtswidrig werden. Obwohl die Gesetzgebung auf einer EU-Richtlinie basiert, zeigt z.B. das Urteil des OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18, GRUR-RR 2019, 372 zu Dash Buttons von Amazon (Urteilsbesprechung auf http://www.juraexamen.info/...on-auch-laut-olg-muenchen-rechtswidrig/), dass die unterschiedliche Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Bei der Einführung von Produkten in ganz Europa sollten Unternehmen die lokalen Abweichungen berücksichtigen. So kann kann z.B. das niederländische Recht als wirtschaftsfreundlicher angesehen werden, während sich andere Mitgliedstaaten stärker für die Verbraucher einsetzen.
der mythos des massenselbstmords per sprung von der klippe hat nicht ohne grund auch an der börse einzug gefunden; obwohl die theorie nach heutigem wissensstand unzutreffend ist, wird sie offenbar auch von usern wie BINVEST und KNUTH vertreten (Wirecard-vergleich)
bei der aktie von CLIQ Digital hängt der wahrheitsgehalt des mythos von der populationsdichte der lemminge ab >:->, wie man am gestrigen vekaufsdruck auf die aktie (bis zu -10%) sehen konnte
Offenbar will sich der Softwarekonzern mit einem Milliardenzukauf im Bereich Videospiele verstärken. Gerüchten zufolge verhandelt Microsoft derzeit über die Übernahme der Videospiel-Chat-Plattform Discord. Gezahlt werden sollen dafür über 10 Mrd. $. (bernecker.info vom 23.03.2021)
nachdem das posting des users KNUTH vom 23.03.21 16:04 wegen falschzitats gelöscht wurde, hängt sich KNUTH jetzt an einen schreiberling, der ebenfalls falsch zitiert: CLIQ Digital "wirbt" n i c h t damit, eine "echte Alternative" zu den streaming-giganten zu sein
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| Strategie | Hebel | |||
| Steigender DAX-Kurs | 5,00 | 10,00 | 19,95 | |
| Fallender DAX-Kurs | 5,40 | 10,00 | 20,00 | |
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 7 | 5.522 | Cliq Digital AG - Turnaroundwette | Yukon2071 | Raymond_James | 13.01.26 20:23 | |
| 380 | CLIQ Digital AG: Ende der Leidenszeit ? | Raymond_James | fbo_228 | 02.08.25 12:48 | ||
| 11 | 329 | Depot vom Freibeuter der Meere | Freibeuter der Mee. | youmake222 | 23.02.15 13:51 | |
| 8 | 418 | Bob Mobile (Handyspiele) | BackhandSmash | sario | 18.03.14 10:56 | |
| 2 | 22 | wenn man mal 100 TS Aktien haben möchte.... | Raymen | Robin | 18.03.10 10:51 |