Tagesordnung
1. Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Konzern-Zwischenabschlusses für den
Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni 2013 bestellt, sofern dieser
einer solchen Prüfung unterzogen wird.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind gemäß der Satzung der Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 06.
November 2013, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
bezeichneten Stelle angemeldet haben:
China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache durch das depotführende Institut erstellter besonderer
Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, mithin bis zum 06. November 2013, 24:00 Uhr bei der
o.g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle).
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 23. Oktober 2013, 0:00
Uhr, zu beziehen.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Die Gesellschaft und die Better Orange IR & HV AG als deren Vertreter
sind berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann der Aktionär von der
Gesellschaft zurückgewiesen werden.
Nach Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Die
Eintrittskarten dienen den Aktionären als Ausweis für die Ausübung des
Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre nicht an der
freien Verfügung über ihre Aktien.
Stimmrechtsvertretung
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an
die nachfolgend genannte Adresse, Telefax-Nummer und auch elektronisch
an folgende Adresse übermittelt werden:
China Specialty Glass AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: csg-ag@better-orange.de