DGAP-Meldung bzgl. Kryptowaehrungslizenz der estnischen Tochter wurde ja bereits im November letzten Jahres veröffentlicht.
Die Frage ist, ob die estnische Lizenz nur für EU nutzbar ist - ggf. braucht man ja außerhalb der EU gar keine oder auch eine separate Lizenz.
Wenn man mal in den Kaufprozess über die Webseite der estnischen Tochtergesellschaft schaut, sind dort quasi alle Länder der Welt mit Ausnahme Deutschlands (wird ja über CGift.io abgewickelt) enthalten. Für diese kann man die ID-Dokumente eigenständig hochladen und braucht keinen Dienstleister wie bspw. IDNow für das Deutschlandgeschaeft.
Im Kaufprozess ist derzeit auch bspw. die USA drin, obwohl es gerade dort ja oft Probleme wegen der steuerlichen Thematik gibt und somit Bürger aus den USA und Kanada oft ausgeschlossen sind. Ich denke, dass wir hier zu wenig Kenntnisse über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen haben, um Krypto-Geschenkkarten weltweit (vielleicht mit Ausnahme der Länder, in denen Kryptowaehrungen verboten sind) vertreiben zu können.
Die Frage ist, ob die estnische Lizenz nur für EU nutzbar ist - ggf. braucht man ja außerhalb der EU gar keine oder auch eine separate Lizenz.
Wenn man mal in den Kaufprozess über die Webseite der estnischen Tochtergesellschaft schaut, sind dort quasi alle Länder der Welt mit Ausnahme Deutschlands (wird ja über CGift.io abgewickelt) enthalten. Für diese kann man die ID-Dokumente eigenständig hochladen und braucht keinen Dienstleister wie bspw. IDNow für das Deutschlandgeschaeft.
Im Kaufprozess ist derzeit auch bspw. die USA drin, obwohl es gerade dort ja oft Probleme wegen der steuerlichen Thematik gibt und somit Bürger aus den USA und Kanada oft ausgeschlossen sind. Ich denke, dass wir hier zu wenig Kenntnisse über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen haben, um Krypto-Geschenkkarten weltweit (vielleicht mit Ausnahme der Länder, in denen Kryptowaehrungen verboten sind) vertreiben zu können.