wie die Umwandlung stattfinden wird:
Die Anleihe soll kurz vor Beginn der Erwerbsfrist auf Grundlage des Beschlusses der Gläubigerversammlung zum Zwecke der Einbringung in die Centrosolar Group AG auf ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle ("Abwicklungsstelle") übertragen werden. Im Gegenzug erhalten die Anleihegläubiger ein "Erwerbsrecht", das sie während der zweiwöchigen Erwerbsfrist ausüben können. In unserem Fall bedeutet das, dass die Anleihegläubiger bei Ausübung des Erwerbsrechts ohne weitere Gegenleistung je Schuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 (zzgl. aufgelaufener Zinsen) jeweils 110 neue Aktien der Gesellschaft voraussichtlich kurz nach Abschluss der Erwerbsfrist und nach Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister der Emittentin auf ihrem Depotkonto gutgeschrieben bekommen (bitte beachten: 110 neue Aktien entsprechen 2.750 Aktien vor der geplanten Kapitalherabsetzung).
Anleihegläubiger, die das Erwerbsrecht nicht ausüben, erhalten anstelle von Aktien einen Barausgleich, der sich aus der Verwertung der nicht bezogenen Aktien ergibt. Dieser wird nach Abschluss der Verwertung, die erst nach Ende der Erwerbsfrist beginnt und voraussichtlich 15 Bankgeschäftstage dauert, ausgezahlt. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass sich die Verwertung negativ auf den Aktienkurs und damit auf den erzielbaren Barausgleich auswirken kann, insbesondere wenn eine große Anzahl von Gläubigern auf die Ausübung Ihres Erwerbsrechts verzichtet. Anleihegläubiger, die kein Interesse an den Aktien der Gesellschaft haben, und die Unsicherheit des Barausgleichs meiden wollen, können jedoch bis wenige Tage vor dem Beginn der Erwerbsfrist (voraussichtlich Ende des dritten Quartals) Ihre Anleihe wie bisher an der Börse in Stuttgart – zu den dort transparenten Kursen – verkaufen.
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