relevant fürs KGV wäre. Natürlich wird das über den Überschuss berechnet.
Die Frage der Vergleichbarkeit war doch aber das Thema. Da kann man ähnliche Geschäftsmodelle grundsätzlich natürlich nur anhand der gleichen Kennzahlen vergleichen, also Ebitda vs Ebitda oder Ebit vs Ebit oder Überschuss vs Überschuss.
Bei Cegedim und Compugroup halte ich aber wie erwähnt den Vorsteuergewinn (EBT) für am sinnvollsten, weil es Unterschiede gibt, was die Aktivierung der Entwicklungskosten, der Special items, der Abschreibungshöhe und Zinsen gibt. Auch sind manchmal noch Unterschiede zu sehen, was die neuen IFRS-Regeln betrifft, die ja Cegedim auch gerade erst eingeführt hat, so dass sich das Ebitda nochmals erhöhte (rund 16 Mio nach meiner Berechnung). Das heißt, es bliebe nur EBT oder Überschuss zu vergleichen, weil im Ebt alle Sonderfaktoren enthalten sind bzw. sich ausgleichen. Da es aber auch unterschiedliche Steuerquoten gibt, halte ich das EBT für am sinnvollsten, um die operativen Margen bzw. die Leistungsfähigkeit umfassend vergleichen zu können. Wobei es natürlich kein Nachteil für Cegedim ist, wenig Steuern zu zahlen. Sieht man ja schließlich auch im Cashflow.
Jedenfalls ist Cegedim egal bei welchem Vergleich viel günstiger, beim Ebitda noch deutlicher als beim Ebt, aber eben auch beim EBT unter Berücksichtigung aller Besonderheiten.
Was die IFRS-Regeln betrifft, gibt es ein bisschen Spielraum wohl immer, wobei das ja zunehmend ausgeräumt werden dürfte. Aber aktuell ist ja immer die Frage, wer denn definiert, ob man fähig ist den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn entweder zu nutzen oder zu verkaufen? … Das wird sich sicherlich mit der Zeit einpendeln, spielt aber für obige Aussage zur Vergleichbarkeit des EBT eh keine Rolle.
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