Der Spielbankbetreiber WestSpiel Casinos ließ einen spielsüchtigen Werbekaufmann an seine Spielautomaten. Jetzt entschied ein Gericht, dass das Casino einen Teil der Spieleinsätze zurückzahlen muss.
Münster - Der heute 63 Jahre alte Mann sei wegen seiner Krankheit beschränkt geschäftsfähig gewesen, daher seien die Spielverträge nichtig, heißt es in einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Landgerichts Münster. Das Urteil stütze sich vor allem auf ein psychiatrisches Gutachten, sagte der Richter der 4. Zivilkammer. Danach war der Spieltrieb des Betroffenen so groß, dass eine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.
Der 63-Jährige hatte 1999 nach eigenen Angaben pro Tag mehr als 2500 Euro verspielt. Als er merkte, dass er seine Spielsucht nicht in den Griff bekam, bat er den Casinobetreiber, ihn zu sperren. Der WestSpiel Casino AG jedoch kam es nicht in den Sinn, den Mann vor sich selbst zu schützen und ließ ihn weiterhin an ihre Groschengräber. Für den Prozess hatte der Werbekaufmann seine Forderungen an den Fachverband Glücksspielsucht abgetreten, der als Kläger auftrat.
Der in Münster ansässige, nach eigenen Angaben bundesweit größte Spielbank-Betreiber bezweifelt die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen. "Wir werden vermutlich Rechtsmittel einlegen und ein weiteres Gutachten fordern", sagte Frank Mühr, Sprecher der WestSpiel Casinos. Auch sei nicht erwiesen, dass der Betroffene sein Geld tatsächlich im Casino verloren habe.
Der Fachverband Glücksspielsucht aus Herford begrüßte das Urteil. "Wir hoffen, dass davon eine Signalwirkung zur Stärkung des Spielerschutzes ausgeht", sagte die Vorsitzende Ilona Füchtenschnieder. In seiner Klage hatte der Verband argumentiert, der Abschluss von Verträgen mit gesperrten Spielern verstoße gegen die guten Sitten. Darauf geht das Gericht im Urteil jedoch nicht ein.
Gruß
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Münster - Der heute 63 Jahre alte Mann sei wegen seiner Krankheit beschränkt geschäftsfähig gewesen, daher seien die Spielverträge nichtig, heißt es in einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Landgerichts Münster. Das Urteil stütze sich vor allem auf ein psychiatrisches Gutachten, sagte der Richter der 4. Zivilkammer. Danach war der Spieltrieb des Betroffenen so groß, dass eine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.
Der 63-Jährige hatte 1999 nach eigenen Angaben pro Tag mehr als 2500 Euro verspielt. Als er merkte, dass er seine Spielsucht nicht in den Griff bekam, bat er den Casinobetreiber, ihn zu sperren. Der WestSpiel Casino AG jedoch kam es nicht in den Sinn, den Mann vor sich selbst zu schützen und ließ ihn weiterhin an ihre Groschengräber. Für den Prozess hatte der Werbekaufmann seine Forderungen an den Fachverband Glücksspielsucht abgetreten, der als Kläger auftrat.
Der in Münster ansässige, nach eigenen Angaben bundesweit größte Spielbank-Betreiber bezweifelt die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen. "Wir werden vermutlich Rechtsmittel einlegen und ein weiteres Gutachten fordern", sagte Frank Mühr, Sprecher der WestSpiel Casinos. Auch sei nicht erwiesen, dass der Betroffene sein Geld tatsächlich im Casino verloren habe.
Der Fachverband Glücksspielsucht aus Herford begrüßte das Urteil. "Wir hoffen, dass davon eine Signalwirkung zur Stärkung des Spielerschutzes ausgeht", sagte die Vorsitzende Ilona Füchtenschnieder. In seiner Klage hatte der Verband argumentiert, der Abschluss von Verträgen mit gesperrten Spielern verstoße gegen die guten Sitten. Darauf geht das Gericht im Urteil jedoch nicht ein.
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