Carrier1 International S.A. beantragt Einleitung des 'gestion controlee'- Verfahrens in Luxemburg
Luxemburg, 12. Februar 2002 - Carrier1 International S.A. ("das Unternehmen"), ( Neuer Markt: CJN; Nasdaq: CONE), gibt heute bekannt, dass es bei dem zuständigen Gericht in Luxemburg die Einleitung des 'gestion controlee'- Verfahrens beantragt hat. Das Unternehmen erwartet, dass seine Tochtergesellschaften in Kürze, in vielen Fällen noch innerhalb dieser Woche, in den jeweiligen Jurisdiktionen ähnliche Schritte oder Insolvenzverfahren einleiten werden.
Carrier1 hat die Einleitung des gestion controlee -Verfahrens beantragt, um eine geordnete Verwertung seiner Vermögenswerte zu erreichen.
Das Unternehmen erwartet, dass das gestion controlee -Verfahren und das damit verbundene Moratorium bezüglich der Gläubigeransprüche es ermöglichen, Transaktionen, die die Veräußerung des Unternehmens als Ganzes oder von Teilen davon beinhalten, in Betracht zu ziehen und zu verfolgen. Es besteht allerdings keine Gewissheit, daß eine solche Transaktion auch tatsächlich stattfinden wird. Carrier1 geht davon aus, dass die Gesellschaft im Verlauf des Verfahrens liquidiert wird, rechnet aber nicht damit, dass die Aktionäre noch eine finanzielle Entschädigung erhalten werden. Die Gesellschaft rechnet ferner nicht damit, die am 5. Februar 2002 fälligen Zinszahlungen für ihre Euro- und Dollar-Anleihen zu leisten.
Das Unternehmen erwartet, dass die an der Nasdaq gehandelten ADRs und die am Neuen Markt gehandelten Aktien im Laufe des Verfahrens 'delistet' werden. Das 'gestion controlee'-Verfahren beinhaltet unter anderem, dass ab jetzt alle Maßnahmen des Managements der Zustimmung eines vom Gericht bestellten offiziellen Verwalters
bedürfen und dass ein Zahlungs-Moratorium eingerichtet wird.
Weitere Informationen: Silke Wunderle, Carrier1 International; Tel. +49 69 66442 338; silke.wunderle@carrier1.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.02.200
Luxemburg, 12. Februar 2002 - Carrier1 International S.A. ("das Unternehmen"), ( Neuer Markt: CJN; Nasdaq: CONE), gibt heute bekannt, dass es bei dem zuständigen Gericht in Luxemburg die Einleitung des 'gestion controlee'- Verfahrens beantragt hat. Das Unternehmen erwartet, dass seine Tochtergesellschaften in Kürze, in vielen Fällen noch innerhalb dieser Woche, in den jeweiligen Jurisdiktionen ähnliche Schritte oder Insolvenzverfahren einleiten werden.
Carrier1 hat die Einleitung des gestion controlee -Verfahrens beantragt, um eine geordnete Verwertung seiner Vermögenswerte zu erreichen.
Das Unternehmen erwartet, dass das gestion controlee -Verfahren und das damit verbundene Moratorium bezüglich der Gläubigeransprüche es ermöglichen, Transaktionen, die die Veräußerung des Unternehmens als Ganzes oder von Teilen davon beinhalten, in Betracht zu ziehen und zu verfolgen. Es besteht allerdings keine Gewissheit, daß eine solche Transaktion auch tatsächlich stattfinden wird. Carrier1 geht davon aus, dass die Gesellschaft im Verlauf des Verfahrens liquidiert wird, rechnet aber nicht damit, dass die Aktionäre noch eine finanzielle Entschädigung erhalten werden. Die Gesellschaft rechnet ferner nicht damit, die am 5. Februar 2002 fälligen Zinszahlungen für ihre Euro- und Dollar-Anleihen zu leisten.
Das Unternehmen erwartet, dass die an der Nasdaq gehandelten ADRs und die am Neuen Markt gehandelten Aktien im Laufe des Verfahrens 'delistet' werden. Das 'gestion controlee'-Verfahren beinhaltet unter anderem, dass ab jetzt alle Maßnahmen des Managements der Zustimmung eines vom Gericht bestellten offiziellen Verwalters
bedürfen und dass ein Zahlungs-Moratorium eingerichtet wird.
Weitere Informationen: Silke Wunderle, Carrier1 International; Tel. +49 69 66442 338; silke.wunderle@carrier1.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.02.200