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C.A.T. Oil - Die Katze überschlägt sich fast


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Beiträge: 7.631
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Petro Welt Techn. kein aktueller Kurs verfügbar
 
tausend unzen:

ct dazu

 
12.12.14 22:06
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C.A.T. Oil - Die Katze überschlägt sich fast 781380
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Jens Jensen 2:

siehe meinen Link weiter oben,

 
12.12.14 22:06
das erklärt alles.
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tausend unzen:

dagegen ist mein magengeschwür

 
12.12.14 22:08
ja wirklich kinderkacke.
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Galoschi:

Hi

 
12.12.14 22:09
Wenn das stimmt gibts nen Blutbad am Montag könnte ich mir vorstellen da ist der Krieg zwischen den beiden doch wohl noch nicht beendet!

Irgendeiner schrieb vorhin von wegen Kreditaufnahme zum invest in cat hoffe er hat es noch nicht getan und ist damit eingestiegen
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tausend unzen:

die werden mit der bafin noch viel spass bekommen

 
12.12.14 22:10
- oder umgekehrt. das ist echt jenseits des legitimen börsenrechts. jetzt soll die richtig den bach runter gehen und meinetwegen auch 1:1 in rubel berechnet werden.
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Investor123:

5% chance vs 30% risk

 
12.12.14 22:12
wer da von all-in redet treibt nur die anfänger rein und schwupps ist das depot platt

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Galoschi:

Hi

 
12.12.14 22:13
Naja mal schauen wer am Ende recht behält das Angebot dürfte damit erstmal Geschichte sein oder weiß einer mehr?
Antworten
Foxxi:

ich...

 
12.12.14 22:14
....habe irgendwie mit sowas gerechnet. Da wird auf Zeit gespielt. Zum Glück habe ich meine Aktien noch nicht angeboten. Ich vertraue mal der Bafin, hoffentlich kommt es da nicht noch zu einem Prozess vor Gericht.
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Gallardo:

Nur weil 2. Punkte inkorrekt sind

 
12.12.14 22:14
Ist doch das gesamte Angebot nicht nichtig! Warum die Panik?
Antworten
Gallardo:

Salvatorische Klausel

 
12.12.14 22:15
 
Antworten
Salzsee:

...

 
12.12.14 22:16
Bafin nicht sauber genug geprüft? - Wenn das Verfahren in die "Hose" geht, muss die Bafin mit Schadensersatzforderungen rechnen.
Antworten
Galoschi:

Hi

 
12.12.14 22:20
Naja man kann auch nur das prüfen was eingereicht wurde an Unterlagen wenn man ne Schadensersatzklage einreichen könnte dann denke ich doch wohl er bei einen der die Unterlagen abgegeben hat!
Antworten
tausend unzen:

gelten denn trotzdem die 15,23 oder

 
12.12.14 22:21
muss man sich das geld gar notfalls einklagen?..... selten so eine verworrene kacke erlebt.
Antworten
Devilnightgogo:

Sehr sehr ärgerlich

 
12.12.14 22:22
Hab zwar die hälfte vor dem Wochenende glattgestellte aber die hälfte ist jetzt auch noch viel zu viel....
Antworten
Devilnightgogo:

Hoffentlich wird da noch was geklärt bis Montag

 
12.12.14 22:23
Die Hoffnung stirbt zuletzt......
Antworten
Galoschi:

Hi

 
12.12.14 22:23
Naja erstmal muss jetzt noch mal geprüft werden und das ist mitsicherheit nicht am mo erledigt!

Die bombe ist erstmal geplatzt und das kurz vor börsenschluß!
Antworten
Salzsee:

...

 
12.12.14 22:24
.....Angebotsunterlage in zwei Punkten unrichtig sei. Zum einen habe die Bieterin der AB PCO mitgeteilt, dass entgegen der Angebotsunterlage (deutsche Sprachversion Seite 27) kein Pfandrecht..bestellt wurd.....

Das ist doch die Aufgabe der Bafin das zu prüfen !!!!!
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tausend unzen:

@galardo, bei solchen dingen ist jedes komma

 
12.12.14 22:34
entscheidend. und sollten sich derartige fehler in der feststellung des übernahmeangebots herausstellen ist eine salavatorische klausel wahrscheinlich obsolet.

hat sich was mit vorweihnachtsruhe  - hier brennt der baum schon vor dem heiligen abend .

nixdesto - schönes wochenende an alle investierten.
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Semmelbrösel:

ist doch nun die frage

 
12.12.14 22:41
ist das Angebot nichtig oder fehlerhaft? Das ist scho ein Unterschied. Wenn es nur fehlerhaft ist, gilt es trotzdem und wer das Angebot bereits angenommen hat, muss eigentlich auch das Geld bekommen. Oder sehe ich das falsch?
Antworten
Salzsee:

..

 
12.12.14 22:48
Ich sehe das ganze auch so, dass das Angebot weiterläuft.
§ 15 WpÜG regelt die Untersagung von Angeboten.
Versagungsgründe haben entsprechend der Vorschrift nicht vorgelegen und die
vorgebrachten Gründe in der ad-hoc Mitteilung sind auch keine, die eine Versagung
des Angebots rechtfertigen würden.
Das ist mal meine kurze Eiinschätzung.
Antworten
tausend unzen:

da eben genau nicht@semmelbrösel

 
12.12.14 22:49
"Wenn es nur fehlerhaft ist, gilt es trotzdem " - jeder , der schon mal wegen nichtigkeiten wie beurkundungen beim einfachen notar sass, weiss wie akribisch, weil dann unanfechtbar , die diversen scheiben aufgesetzt werden.

wer hier letztendlich die schuld trägt und auch haftbar zu machen ist wird sich bald herausstellen -

jedenfalls ist aus der millionenchance offenbar eine millionenverarsche geworden.
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Gallardo:

Und wenn das Angebot fehlerhaft idt

 
12.12.14 22:56
Kann es dann nicht bloß korrigiert werden?  
Antworten
Semmelbrösel:

Mir beispielsweise wurde das Angebot

 
12.12.14 22:58
schon unterbreitet und ich hab es angenommen. Das ist ein Vertrag, der auch so abzuwickeln ist. Durch die Annahme des Angebots konnte ich nicht mehr anderweitig verfügen. Wenn das jetzt alles nichts zählen soll, macht sich der Anbieter schadensersatzpflichtig. Na schaun wir mal. Für denjenigen, der noch kein Angebot bekommen hat dürfte es wieder anders aussehen. Die Juristen dürften sich jetzt die Köpfe zerbrechen....  
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havemark:

meiner Ansicht nach

 
12.12.14 22:59
bestreit hier wohl Anna das die von ihr gehaltenen Anteile zur Finanzierung verpfändet wurden und für ihre Anteile ein Handelverbot vereinbart wurde.
Wenn das jemand anders liest ?
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Salzsee:

..

2
12.12.14 23:03
Das fehlerhafte in diesem Sinne, ist hier nicht wesentlich, auf das wird es ankommen.
Wesentliche Faktoren sind hier doch für diejenigen, die investieren, dass sie wissen, wann sie wie reagieren müssen, (z.B. spät. 08.Januar) - welchen Betrag (15,23 EUR) sie bekommen. Alles andere sind doch Nebenkriegsschauplätze.

Deshalb lagen auch keine Versagungsgründe im Sinne des § 15 WpÜG vor - d.h. die Bafin musste sich das mit dem Pfandrecht auch nicht vorlegen lassen.

Andererseits sehen sich manche vom Konzern jetzt in der Pflicht und geben eine Ad hoc-Meldung raus. Aber für das Angebotsverfahren hat das keine Auswirkungen.
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