Amt wird bei Fondsgebühren aktiv
Die laufenden Belastungen bei Investmentfonds steigen. Das macht den Anlegern besonders in schlechten Börsenzeiten zu schaffen. Jetzt gibt es Initiativen zur Verbesserung der Lage.
INGO NARAT
HANDELSBLATT, 5.10.2001
FRANKFURT/M. Die Anleger sollen bei Erhöhungen der Managementgebühren von Investmentfonds besser geschützt werden. Sowohl die Investmentbranche als auch das zuständige Aufsichtsamt denken über angemessene Regeln nach. Diskutiert werden insbesondere verschärfte Informationspflichten und verlängerte Ausstiegsfristen zu alten Konditionen. Darauf deuten Gespräche des Handelsblattes mit Vertretern des BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften und des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) hin.
Hintergrund der Diskussionen ist der Trend zur Erhöhung der Managementgebühr, die als Entlohnung für die Leistung der Investmentgesellschaft gilt und als fester jährlicher Prozentsatz auf das Fondsvermögen bezogen ist. So gab die Dresdner-Bank-Gesellschaft DIT vor kurzem eine umfangreiche Neuordnung ihrer Gebührenstruktur zum 1. November bekannt – meist handelt es sich um Erhöhungen. Ähnlich setzte die Sparkassen-Fondsgesellschaft Deka bei einer Reihe von Produkten die Sätze zum 1. September bzw. 1. Oktober herauf. Andere Gesellschaften drehten ebenfalls an der Konditionenschraube.
Das Bonner Amt reagierte und bat die deutschen Investmentgesellschaften in seinem Schreiben vom 21. September um Detailinformationen zu den Erhöhungen der Verwaltungsvergütungen im laufenden Jahr. Die dortigen Experten zweifeln, ob der Gesetzgeber mit der erst 1998 abgeschafften Genehmigungspflicht für Gebührenerhöhungen nicht über das Ziel hinausgeschossen ist.
Thomas Neumann vom BAKred erklärt dazu: „Niemand will zurück zur alten Regelung, aber es wäre sicher sinnvoll, wenn die Erhöhungen vorausschaubarer würden.“ Bisher blieben dem Anleger zwischen der notwendigen Veröffentlichung einer Gebührenerhöhung im Bundesanzeiger bzw. Fonds-Rechenschaftsbericht und dem Inkrafttreten nur drei Monate Zeit, um über einen Ausstieg aus dem betroffenen Fonds zu alten Konditionen nachzudenken. Diese Spanne erscheint ihm zu kurz: „Gerade dann, wenn der Anleger die Anteile erst kurze Zeit hält und außerdem noch einen Ausgabeaufschlag gezahlt hat.“
Ähnlich denkt BVI-Geschäftsführer Rüdiger Päsler. Auch ihm liegt eine angemessene Zeitspanne für mögliche Reaktionen am Herzen. Das Beispiel Päslers: „Eine Frist von mindestens einem Jahr hätte den Charme, dass der Anleger seine Anteile noch zu den alten Sätzen zurückgeben kann, ohne Spekulationssteuer zahlen zu müssen – falls welche anfallen würden.“ Auch seiner Meinung nach wäre eine generell verbesserte Information des Anlegers bei einer Gebührenerhöhung erstrebenswert.
Der Trend zu steigenden Managementgebühren ist bereits seit vergangenem Jahr zu beobachten (s. Handelsblatt vom 27.7., 15.6., 13.2.). Noch deutlicher als an den Erhöhungen der Sätze bei bestehenden Produkten ist er an den Neuauflegen abzulesen. Nach Berechnungen der Fondsresearchfirma Financial Webworks lag die durchschnittliche Managementgebühr für die im Kalenderjahr 1998 aufgelegten Investmentfonds noch bei 1,09 % pro Jahr. In der Folgezeit stieg der Satz kontinuierlich und erreicht im laufenden Jahr (bis Ultimo September) 1,28 %. Dazu bemerkt Neumann: „Auf lange Sicht ist die immer wiederkehrende Belastung des Fondsvermögens ein viel größerer Nachteil für den Anleger als die nur einmalig anfallende beim Kauf anfallende Ausgabeaufschlag.“
Das Amt bittet in seinem Schreiben auch um Auskunft zu einem angrenzenden Thema: den so genannten Bestandsprovisionen. Offiziell begründen Vertreter der Investmentgesellschaften die Gebührenerhöhungen vor allem mit steigenden Aufwendungen für Gehälter, Informationstechnologie und Research. So auch Horst Zirener, Vorstandsvorsitzender der Deka Kapitalanlage: „Die Personal- und Sachkosten sind dramatisch gestiegen.“ Ein DIT-Sprecher meint: „Mit unseren früheren Sätzen waren wir im Konkurrenzvergleich heillos im Hintertreffen.“
Es gibt aber auch andere Stimmen, die die Bestandsprovisionen in den Mittelpunkt rücken. „Die Gebührenerhöhungen der jüngsten Zeit werden de facto an die Vermittler durchgereicht; bis zur Hälfte der Managementgebühr fließt heute an die Verkäufer“, erklärt ein Branchenkenner. Es ist bekannt, dass die Investmentgesellschaften häufig einen Teil der an sich für sie gedachten Gebühr an die Verkäufer ihrer Fonds zurückerstatten und das auch kaum vermeiden können. Diese Anreize müssen verstärkt werden, weil der Wettbewerb um die Vertriebskanäle, seien es Banken oder freie Vermittler, zunimmt. Und die Ansprüche der Vertreiber steigen immer weiter, wie zu hören ist.
HANDELSBLATT, Freitag, 05. Oktober 2001
Die laufenden Belastungen bei Investmentfonds steigen. Das macht den Anlegern besonders in schlechten Börsenzeiten zu schaffen. Jetzt gibt es Initiativen zur Verbesserung der Lage.
INGO NARAT
HANDELSBLATT, 5.10.2001
FRANKFURT/M. Die Anleger sollen bei Erhöhungen der Managementgebühren von Investmentfonds besser geschützt werden. Sowohl die Investmentbranche als auch das zuständige Aufsichtsamt denken über angemessene Regeln nach. Diskutiert werden insbesondere verschärfte Informationspflichten und verlängerte Ausstiegsfristen zu alten Konditionen. Darauf deuten Gespräche des Handelsblattes mit Vertretern des BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften und des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) hin.
Hintergrund der Diskussionen ist der Trend zur Erhöhung der Managementgebühr, die als Entlohnung für die Leistung der Investmentgesellschaft gilt und als fester jährlicher Prozentsatz auf das Fondsvermögen bezogen ist. So gab die Dresdner-Bank-Gesellschaft DIT vor kurzem eine umfangreiche Neuordnung ihrer Gebührenstruktur zum 1. November bekannt – meist handelt es sich um Erhöhungen. Ähnlich setzte die Sparkassen-Fondsgesellschaft Deka bei einer Reihe von Produkten die Sätze zum 1. September bzw. 1. Oktober herauf. Andere Gesellschaften drehten ebenfalls an der Konditionenschraube.
Das Bonner Amt reagierte und bat die deutschen Investmentgesellschaften in seinem Schreiben vom 21. September um Detailinformationen zu den Erhöhungen der Verwaltungsvergütungen im laufenden Jahr. Die dortigen Experten zweifeln, ob der Gesetzgeber mit der erst 1998 abgeschafften Genehmigungspflicht für Gebührenerhöhungen nicht über das Ziel hinausgeschossen ist.
Thomas Neumann vom BAKred erklärt dazu: „Niemand will zurück zur alten Regelung, aber es wäre sicher sinnvoll, wenn die Erhöhungen vorausschaubarer würden.“ Bisher blieben dem Anleger zwischen der notwendigen Veröffentlichung einer Gebührenerhöhung im Bundesanzeiger bzw. Fonds-Rechenschaftsbericht und dem Inkrafttreten nur drei Monate Zeit, um über einen Ausstieg aus dem betroffenen Fonds zu alten Konditionen nachzudenken. Diese Spanne erscheint ihm zu kurz: „Gerade dann, wenn der Anleger die Anteile erst kurze Zeit hält und außerdem noch einen Ausgabeaufschlag gezahlt hat.“
Ähnlich denkt BVI-Geschäftsführer Rüdiger Päsler. Auch ihm liegt eine angemessene Zeitspanne für mögliche Reaktionen am Herzen. Das Beispiel Päslers: „Eine Frist von mindestens einem Jahr hätte den Charme, dass der Anleger seine Anteile noch zu den alten Sätzen zurückgeben kann, ohne Spekulationssteuer zahlen zu müssen – falls welche anfallen würden.“ Auch seiner Meinung nach wäre eine generell verbesserte Information des Anlegers bei einer Gebührenerhöhung erstrebenswert.
Der Trend zu steigenden Managementgebühren ist bereits seit vergangenem Jahr zu beobachten (s. Handelsblatt vom 27.7., 15.6., 13.2.). Noch deutlicher als an den Erhöhungen der Sätze bei bestehenden Produkten ist er an den Neuauflegen abzulesen. Nach Berechnungen der Fondsresearchfirma Financial Webworks lag die durchschnittliche Managementgebühr für die im Kalenderjahr 1998 aufgelegten Investmentfonds noch bei 1,09 % pro Jahr. In der Folgezeit stieg der Satz kontinuierlich und erreicht im laufenden Jahr (bis Ultimo September) 1,28 %. Dazu bemerkt Neumann: „Auf lange Sicht ist die immer wiederkehrende Belastung des Fondsvermögens ein viel größerer Nachteil für den Anleger als die nur einmalig anfallende beim Kauf anfallende Ausgabeaufschlag.“
Das Amt bittet in seinem Schreiben auch um Auskunft zu einem angrenzenden Thema: den so genannten Bestandsprovisionen. Offiziell begründen Vertreter der Investmentgesellschaften die Gebührenerhöhungen vor allem mit steigenden Aufwendungen für Gehälter, Informationstechnologie und Research. So auch Horst Zirener, Vorstandsvorsitzender der Deka Kapitalanlage: „Die Personal- und Sachkosten sind dramatisch gestiegen.“ Ein DIT-Sprecher meint: „Mit unseren früheren Sätzen waren wir im Konkurrenzvergleich heillos im Hintertreffen.“
Es gibt aber auch andere Stimmen, die die Bestandsprovisionen in den Mittelpunkt rücken. „Die Gebührenerhöhungen der jüngsten Zeit werden de facto an die Vermittler durchgereicht; bis zur Hälfte der Managementgebühr fließt heute an die Verkäufer“, erklärt ein Branchenkenner. Es ist bekannt, dass die Investmentgesellschaften häufig einen Teil der an sich für sie gedachten Gebühr an die Verkäufer ihrer Fonds zurückerstatten und das auch kaum vermeiden können. Diese Anreize müssen verstärkt werden, weil der Wettbewerb um die Vertriebskanäle, seien es Banken oder freie Vermittler, zunimmt. Und die Ansprüche der Vertreiber steigen immer weiter, wie zu hören ist.
HANDELSBLATT, Freitag, 05. Oktober 2001