Als Konsequenz aus den Spendenskandalen bei CDU und SPD hat der Bundestag ein neues Parteiengesetz beschlossen. Illegale Spendenpraktiken können demnach erstmals mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden.
Das Parlament billigte am Freitag die Novelle mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der PDS. Danach kann künftig mit Haft bestraft werden, wer für vorsätzlich unrichtige oder verschleiernde Angaben in den Rechenschaftsberichten verantwortlich ist. Fehler in bereits beim Bundestagspräsidenten eingereichten Rechenschaftsberichten müssen nach ihrer Aufdeckung unverzüglich korrigiert werden. Erbschaften von mehr als 10.000 Euro müssen unter Angabe der Höhe, des Namens und der letzten Anschrift des Erblassers veröffentlicht werden. Die Annahme von Spenden öffentlicher Unternehmen wird erheblich eingeschränkt. Barspenden sind in Zukunft nur noch bis zu einem Betrag von 1000 Euro pro Person und Jahr möglich. Das Gesetz soll in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Der CDU-Abgeordnete Norbert Röttgen sprach von einem tragfähigen Kompromiss. Es werde Transparenz bei den Parteispenden geschaffen und Missbrauch verhindert. Damit die Mehrzahl der Bestimmungen schnell in Kraft treten kann, wird das Gesetz im Blitzverfahren verabschiedet: Erst am Dienstag hatten die Fraktionen der Einigung zugestimmt, am Mittwoch wurde sie in den Bundestag eingebracht. Nun muss der Bundesrat der Änderung noch zustimmen.
© 2002 Financial Times Deutschland
Das Parlament billigte am Freitag die Novelle mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der PDS. Danach kann künftig mit Haft bestraft werden, wer für vorsätzlich unrichtige oder verschleiernde Angaben in den Rechenschaftsberichten verantwortlich ist. Fehler in bereits beim Bundestagspräsidenten eingereichten Rechenschaftsberichten müssen nach ihrer Aufdeckung unverzüglich korrigiert werden. Erbschaften von mehr als 10.000 Euro müssen unter Angabe der Höhe, des Namens und der letzten Anschrift des Erblassers veröffentlicht werden. Die Annahme von Spenden öffentlicher Unternehmen wird erheblich eingeschränkt. Barspenden sind in Zukunft nur noch bis zu einem Betrag von 1000 Euro pro Person und Jahr möglich. Das Gesetz soll in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
Der CDU-Abgeordnete Norbert Röttgen sprach von einem tragfähigen Kompromiss. Es werde Transparenz bei den Parteispenden geschaffen und Missbrauch verhindert. Damit die Mehrzahl der Bestimmungen schnell in Kraft treten kann, wird das Gesetz im Blitzverfahren verabschiedet: Erst am Dienstag hatten die Fraktionen der Einigung zugestimmt, am Mittwoch wurde sie in den Bundestag eingebracht. Nun muss der Bundesrat der Änderung noch zustimmen.
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