Bundesregierung zahlte für Zustimmung der Länder

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Bundesregierung zahlte für Zustimmung der Länder

 
23.03.02 21:05
 DER SPIEGEL 13/2002 - 25. März 2002
URL: www.spiegel.de/spiegel/0,1518,188726,00.html
Zuwanderungsgesetz

Bundesregierung zahlte für Zustimmung der Länder

Die Bundesregierung hat die Zustimmung der SPD-geführten Bundesländer zum umstrittenen Zuwanderungsgesetz durch finanzielle Versprechen in Millionenhöhe befördert. Das Bundesfinanzministerium dementiert dies jedoch.

Einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL zufolge erhielt Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) am Vorabend der Abstimmung die Zusage, der Bund werde sich weitaus starker als bisher bei der Sanierung der Berliner Museumsinsel engagieren und das Museumsensemble möglicherweise sogar ganz übernehmen. Ebenfalls am Donnerstagabend versprachen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Finanzminister Hans Eichel (SPD)bei einem Treffen der SPD-Ministerpräsidenten, der Bund werde die Mittel für den Ausbau des regionalen Bahn- und Schienennetzes im nächsten Jahr um 150 Millionen Euro aufstocken und bis 2007 stufenweise weiter anheben.

Gleichzeitig erklärte sich Eichel bereit, auf Rückforderungen gegenüber den Ländern für Bahnmittel in Hohe von 300 Millionen Euro zu verzichten. Das Geld hatten die Länder im Vorjahr zu viel erhalten.

Das Bundesfinanzministerium will von einem solchen Deal zwischen Regierung und den Bundesländern nichts wissen. Es habe für ein Ja keine Zusagen gegeben, sagte ein Ministeriums-Sprecher am Samstag.






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TK-ONE:

Regieren ist ganz schön teuer

 
23.03.02 21:07
wenn man nicht durch Sachargumente und Gesetzesqualität überzeugen kann.
mod:

Schrecklich, aber nicht verfassungswidrig?

 
23.03.02 21:11
DER SPIEGEL 13/2002 - 25. März 2002
URL: www.spiegel.de/spiegel/0,1518,188729,00.html
Zuwanderung

"Der durfte das"

Der Frankfurter Staatsrechtler Erhard Denninger über die Abstimmung im Bundesrat

SPIEGEL: Herr Professor Denninger, hat das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat am Freitag eine Mehrheit gefunden?

Denninger: Ja.

SPIEGEL: Wie kann denn so ein Schmierentheater, wie es Brandenburg dem Bundesrat geliefert hat, als verfassungsrechtlich einwandfrei anerkannt werden?

Denninger: Es kommt im Bundesrat allein darauf an, ob die Stimmabgabe eines Landes formal wirksam war - egal, wie sie zu Stande gekommen ist.

SPIEGEL: Für eine formale Wirksamkeit verlangt das Grundgesetz in Artikel 51, die Stimmabgabe müsse "einheitlich" sein. Brandenburg sagte erst Ja, dann Nein, dann noch mal Ja.

Denninger: Die Frage ist, auf wessen Äußerung es ankommen soll. Auf die Nachfrage des Bundesratspräsidenten hat Manfred Stolpe klar "Ja" gesagt. Er hat als Ministerpräsident für Brandenburg gesprochen und damit klar gemacht, dass dies die verbindliche Stimmabgabe für sein Land ist.

SPIEGEL: Aber wenn ein Ministerpräsident sich so einfach über Koalitionsverträge hinwegsetzen kann, hätten in den vergangenen Jahrzehnten viele Bundesratsentscheidungen völlig anders ausgesehen.

Denninger: Das Grundgesetz teilt dem Bundesrat eine Rolle als reine Länderkammer zu. Parteipolitische Meinungsverschiedenheiten sollen da ganz gezielt ausgeblendet werden. Koalitionen und ihre Vereinbarungen sind etwas, was im Bundestag Gewicht bekommt - der Bundesrat kennt keine Parteien, der kennt nur Länder.

SPIEGEL: Man kann ja nun nicht so tun, als ob im Bundesrat keine Politik gemacht würde.

Denninger: Streng genommen, sitzen da keine Politiker, sondern Länderorgane oder deren Vertreter. Und deren Politik ist vom föderalistischen Staat, nicht von der Parteiendemokratie geprägt. Deshalb hat Herr Stolpe seine Stimme auch nicht als Leiter einer Koalitionsregierung abgegeben, sondern als Organ des Landes Brandenburg. Da hat sozusagen das Land seine Stimme erhoben.

SPIEGEL: Und wenn das Land sich so über ein Gesetz zerstreitet, dass es gar nicht reden kann?

Denninger: Das Land streitet sich nicht. Brandenburg hat eine Verfassung, in der steht, wer Streitfragen zu entscheiden und die Entscheidung nach außen zu vertreten hat. Das ist der Ministerpräsident. Und der hat Ja gesagt.

SPIEGEL: Ist es denn verfassungsrechtlich vollkommen unbeachtlich, wenn ein Ministerpräsident seine Befugnisse missbraucht, um seinen Parteifreunden einen Gefallen zu tun?

Denninger: Das müssen die in Brandenburg unter sich ausmachen. Der Bundesrat kennt keine Parteien.

SPIEGEL: Wieso konnte Herr Stolpe überhaupt zu Wort kommen? Nachdem Arbeitsminister Alwin Ziel Ja und Jörg Schönbohm Nein gesagt hatten, wäre es doch am Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit gewesen, festzustellen, dass das Land Brandenburg keine vom Grundgesetz verlangte einheitliche Stimme abgegeben hat.

Denninger: Richtig. Wowereit hat stattdessen nachgefragt und damit Stolpe Gelegenheit gegeben, die Sache verfahrensmäßig in Ordnung zu bringen. Das hätte er nicht gemusst.

SPIEGEL: Die Frage ist doch, ob Wowereit das durfte - seinen Parteifreunden die Möglichkeit geben, die Sache mit einer erneuten Stimmabgabe zu ihren Gunsten zu wenden.

Denninger: Das ist sicher ein schwacher Punkt der Sache. Ich bin aber der Meinung, dass er das durfte, weil ein Bundesratspräsident für ein Verfahren zu sorgen hat, das die verfassungsmäßigen Beteiligungsrechte der Länder angemessen zur Geltung bringt. Also musste er erforschen, was bei diesem verwirrenden Vorgang wirklich gelten sollte.

SPIEGEL: Es besteht doch eher der Eindruck, dass der Ratspräsident in das abgekartete Spiel seiner Genossen eingeweiht war.

Denninger: Ich gebe zu, der Eindruck ist verheerend. Aber wir sind hier nicht mehr im Mittelalter, als die Juristen ihre Opfer am einmal gesprochenen Wort erbarmungslos festgehalten haben, selbst an Versprechern. Es ist schon erlaubt, zu prüfen, ob Nein wirklich Nein bedeuten soll.

SPIEGEL: Wowereit durfte nachfragen, er musste aber nicht: Das kann doch unter Juristen so nicht stehen bleiben.

Denninger: Unbefriedigend ist das sicher, aber die Verfahrensleitung einem Vorsitzenden anzuvertrauen, ist allemal besser, als dem Recht zu geben, der am lautesten schreien kann. Stellen Sie sich vor, Stolpe hätte gar nicht auf die Rückfrage gewartet, sondern einfach losgebrüllt: Jajajaja. Dann hätten Sie das Problem auch gehabt.

SPIEGEL: Kann es also wirklich ohne verfassungsrechtliche Sanktionen bleiben, wenn ein Land demokratische Bräuche und Entscheidungsverfahren derart missachtet?

Denninger: Der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht werden sich ja aller Voraussicht nach damit beschäftigen müssen. Sicher ist: Man sollte das so nicht machen, wie die das gemacht haben. Es ist schrecklich.

SPIEGEL: Schrecklich, aber nicht verfassungswidrig?

Denninger: Nicht alle Katastrophen verstoßen auch gegen das Grundgesetz.


INTERVIEW: THOMAS DARNSTÄDT






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