Bundeskartellamt untersagt Kabelverkauf

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Bundeskartellamt untersagt Kabelverkauf

 
25.02.02 19:23

Ad hoc Mitteilung der Deutschen Telekom AG

Bundeskartellamt untersagt den Kabelverkauf von Deutscher Telekom an Liberty
Media

Die Deutsche Telekom hat am heutigen Montag vom Bundeskartellamt in Bonn die
Mitteilung erhalten, wonach der angemeldete Verkauf der Kabel-TV-
Regionalgesellschaften von Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern,
Bremen/Niedersachsen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Berlin/Brandenburg,
Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen und Bayern einschliesslich der dortigen
Netzebne-4-Gesellschaften der Deutschen Telekom Kabel-Services GmbH (DeTeKS)
sowie der MediaServices GmbH (MSG) an die Liberty Media Corporation endgültig
untersagt wird. Das Bundeskartellamt hatte bereits am 31. Januar 2002 eine
vorläufige Einschätzung des Vorhabens abgegeben und die Parteien abgemahnt.

Die Deutsche Telekom bedauert diese Untersagung durch das Bundeskartellamt, da
sie immer davon ausgegangen ist, dass der Verkauf der Kabel-TV-Netze an Liberty
Media eindeutig wettbewerbsfördernd ist. Insbesondere wäre im Ortsnetz ein
zusätzlicher Infrastrukturanbieter entstanden. Auch führende
Wettbewerbswissenschaftler hatten sich öffentlich für eine Genehmigung des
Vorhabens ausgesprochen.

Die Deutsche Telekom steht damit für neue Verkaufsverhandlungen mit
Interessenten bereit. Das Programm zum Schuldenabbau wird konsequent
fortgeführt.


Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.02.2002


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