Brüssel wird Millionen-Bußgeld gegen DaimlerChrysler verhängen
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission wird in der kommenden Woche gegen den Stuttgarter DaimlerChrysler-Konzern ein Millionen-Bußgeld wegen Behinderung des grenzüberschreitenden Autoverkaufs verhängen. Das Strafgeld werde unter der Rekordsumme von 202 Mio. DM (103 Mio. Euro) gegen VW aus dem Jahr 1998 liegen, hieß es am Mittwoch in Kreisen der EU-Kommission in Brüssel. Möglich sei ein Betrag in der Spanne von 80 Mio. bis etwa 180 Mio. DM.
"Es wird eine seriöse Geldstrafe geben", hieß es in Brüssel. Die Kommission habe das seit 1999 laufende Kartellverfahren gegen Daimler-Chrysler abgeschlossen und bereite ihre Entscheidung für den 10. Oktober vor.
DAIMLERCHRYSLER OHNE GESAMTSTRATEGIE ZUR MARKTABSCHOTTUNG
Im Gegensatz zu VW könne bei DaimlerChrysler aber nicht von einer Gesamtstrategie zur Marktabschottung gesprochen werden. Nach EU-Regeln dürfen Autokäufer nicht daran gehindert werden, ihren Wagen in einem anderen EU-Land preisgünstig zu erwerben.
Die Kommission wirft dem Stuttgarter Konzern unter anderem vor, in der zweiten Hälfte der 90er Jahre in Belgien die Gewährung von Rabatten für Mercedes-Autos im größeren Stil verhindert zu haben.
VW hatte damals systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW-Autos in Italien gehindert. Das Rekordstrafgeld gegen VW war später von Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf 176 Millionen DM verringert worden. Auch DaimlerChrysler hätte nach einer Entscheidung Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Luxemburger Gericht anzufechten./cb/DP/bi
03.10. - 16:53 Uhr
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission wird in der kommenden Woche gegen den Stuttgarter DaimlerChrysler-Konzern ein Millionen-Bußgeld wegen Behinderung des grenzüberschreitenden Autoverkaufs verhängen. Das Strafgeld werde unter der Rekordsumme von 202 Mio. DM (103 Mio. Euro) gegen VW aus dem Jahr 1998 liegen, hieß es am Mittwoch in Kreisen der EU-Kommission in Brüssel. Möglich sei ein Betrag in der Spanne von 80 Mio. bis etwa 180 Mio. DM.
"Es wird eine seriöse Geldstrafe geben", hieß es in Brüssel. Die Kommission habe das seit 1999 laufende Kartellverfahren gegen Daimler-Chrysler abgeschlossen und bereite ihre Entscheidung für den 10. Oktober vor.
DAIMLERCHRYSLER OHNE GESAMTSTRATEGIE ZUR MARKTABSCHOTTUNG
Im Gegensatz zu VW könne bei DaimlerChrysler aber nicht von einer Gesamtstrategie zur Marktabschottung gesprochen werden. Nach EU-Regeln dürfen Autokäufer nicht daran gehindert werden, ihren Wagen in einem anderen EU-Land preisgünstig zu erwerben.
Die Kommission wirft dem Stuttgarter Konzern unter anderem vor, in der zweiten Hälfte der 90er Jahre in Belgien die Gewährung von Rabatten für Mercedes-Autos im größeren Stil verhindert zu haben.
VW hatte damals systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW-Autos in Italien gehindert. Das Rekordstrafgeld gegen VW war später von Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf 176 Millionen DM verringert worden. Auch DaimlerChrysler hätte nach einer Entscheidung Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Luxemburger Gericht anzufechten./cb/DP/bi
03.10. - 16:53 Uhr