Von Nicola de Paoli, Hamburg
Nach dem spektakulären Schadensersatzurteil von Leo Kirch gegen Rolf-E. Breuer ist die Gefahr eines Ermittlungsverfahrens für den Ex-Deutsche-Bank-Chef wieder größer geworden. Auch die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft will sich nun mit dem Urteil beschäftigen.
Die Generalstaatsanwaltschaft prüft derzeit eine Beschwerde, mit der Leo Kirch doch noch die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen durchsetzen will. Neben der Schadensersatzklage hatte Kirch auch Strafanzeige gegen Breuer wegen dessen umstrittenen TV-Interviews gestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte Ermittlungen mangels eines Anfangsverdachts jedoch abgelehnt. Dagegen geht Kirch nun mit der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft vor.
Das Urteil werde angefordert, weil das Münchner Gericht sich mit genau denselben Vorwürfen beschäftigt habe, die Kirch auch in der Strafanzeige erhoben habe, sagte eine Behördensprecherin am Mittwoch. Die Anfrage dürfte als Indiz dafür zu werten sein, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde nicht auf die leichte Schulter nimmt. Zudem hat Kirch die Gutachten zweier renommierter Rechtsprofessoren vorgelegt, die beide zu dem Ergebnis kommen, dass ein Anfangsverdacht doch zu bejahen ist.
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