Änderung des Statuts zum 01.01.2023
Ihre Einlagen in unserem Haus werden durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Zusätzlich sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. gesichert. Das Statut des Einlagensicherungsfonds wurde zum 1. Januar 2023 angepasst, um die Zukunftsfähigkeit des Einlagensicherungsfonds weiter zu stärken.
Für Privatkunden, rechtsfähige Stiftungen und rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) reduziert sich der Schutzumfang in den kommenden Jahren stufenweise:
ab 01.01.2023 auf 5 Millionen Euro
ab 01.01.2025 auf 3 Millionen Euro
ab 01.01.2030 auf 1 Million Euro
"In Deutschland gilt der als gefährlich,der auf den Schmutz hinweist,als der, der Ihn gemacht hat."