ad02.vhb.de/hbiwwwangebot?fn=relhbi&sfn=cn_load_bin&id=429356" style="max-width:560px" > Diskussion um Billigaktien
Börse droht Schlappe im Penny-Stock-Streit
In der Diskussion um den Ausschluss von Billigaktien (Penny-Stocks) vom Neuen Markt steht die Deutsche Börse offenbar kurz vor einem erneuten Rückschlag. Das Oberlandesgericht Frankfurt wird am Dienstag wahrscheinlich sechs Penny-Stock-Werten eine Schonfrist beim drohenden Delisting vom Neuen Markt einräumen.
Reuters FRANKFURT. Bereits beim Erörterungstermin hatte der Vorsitzende Richter des fünften Zivilsenats, Wilfried Müller-Fuchs, grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die einseitige Regelwerksänderung durch die Deutsche Börse geäußert. „Wir tendieren dazu, anzunehmen, dass die Kläger einen Anspruch auf Unterlassung des Ausschlusses haben“, hatte Müller-Fuchs gesagt. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) folgte der Argumentation. Nach jetzigem Stand lasse der Vertrag zwischen den Firmen und der Börse keine nachträgliche Regelwerksänderung zu, sagte DSW-Geschäftsführer Klaus Nieding. Die Deutsche Börse hält unterdessen weiter an den Ausschlussregeln fest.
Grundsätzliche Bedenken
Richter Müller-Fuchs sieht den Vertrag zwischen den gelisteten Firmen und der Börse als Dauerschuldverhältnis und nicht als einmaligen Leistungsaustausch. Eine einseitige Kündigung dieses Vertrags - also zum Beispiel der von der Börse verfolgte Ausschluss vom Neuen Markt - könne nur erfolgen, wenn die Fortführung unzumutbar sei. Eine niedrige Börsenbewertung alleine sei aber tendenziell kein ausreichender Grund für die einseitige Änderung. Der Vorsitzende Richter teilte die Ansicht der klagenden Firmen, die geltenden Fristen für den Ausschluss seien unzureichend. Auch frühere einseitige Änderungen des Regelwerks stellten keine ausreichende Begründung dar. Aufschub bei der Anwendung der Delisting-Regeln beantragten NSE Software, LetsBuyIt.com, InfoGenie, e.multi Digitale Dienste, GfN und Wizcom.
Bis auf Wizcom waren die Firmen am 27. März von der Börse zusammen mit fortunecity als Kandidaten für einen Ausschluss zum 27. April genannt worden. Mittlerweile zog die Börse die Veröffentlichung aber „vorsorglich“ wieder zurück, wie ein Börsen-Sprecher sagte. Das Landgericht Berlin hatte der Börse in einem Fall untersagt, den Namen der Firma zu nennen, solange das Berufungsverfahren anhängig sei. Die Wizcom-Aktien notieren seit dem 5. November unter einem Euro.
DSW rechnet mit Rückschlag für Börse
„Ich gehe von einer Fristverlängerung aus. Die Entscheidung hätte Signalwirkung“, sagte DSW-Geschäftsführer Nieding. Das Oberlandesgericht brauche dann kein Verfahren mehr in der Hauptsache zu führen. Die Börse hätte dann die Möglichkeit, die Regelwerksänderung neu zu erlassen oder eine öffentlich-rechtliche Regelung für den Neuen Markt zu finden.
Wolfang Gerke, Professor am Lehrstuhl für Bank- und Börsenwesen an der Universität Nürnberg, verteidigte den Ausschluss von Penny-Stocks vom Neuen Markt. „Von rein ökonomischer Seite her, ist das richtig“, sagte Gerke Reuters. „Die Unternehmen haben durch ihre erfolglose Politik zu verantworten, dass sie den Kriterien nicht mehr gerecht werden.“ Es sei immer das Bestreben des Neuen Marktes gewesen, ein Segment mit hohen Qualitätsansprüchen zu sein. „Wenn der Richter das anders entscheidet, dann muss man das Recht ändern“, sagte Gerke. „Dann müsste es möglich sein, im Rahmen des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes Penny-Stocks auszuschließen“, forderte der Professor.
Börse hält an Regelung fest
„Wir hielten und halten unsere Regeln weiterhin für richtig“, sagte hingegen Börsenvorstand Volker Potthoff vergangene Woche Reuters. „Wir wollen Unternehmen auch künftig davon überzeugen, dass sie nicht in den Neuen Markt gehören, wenn sie einen gewissen Bodensatz erreicht haben.“ Nach dem seit dem 1. Oktober geltenden verschärften Regelwerk sind solche Firmen von einem Delisting bedroht, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen im Tagesdurchschnitt unter einem Euro notiert und deren Marktkapitalisierung währenddessen dauerhaft 20 Millionen Euro unterschreitet. Liegen Aktienkurs und Börsenwert dann in den folgenden 90 Handelstagen nicht an mindestens 15 aufeinander folgenden Tagen über einem Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro, wird die Firma vom Neuen Markt ausgeschlossen. Auch insolvente Firmen müssen das Wachstumssegment verlassen.
HANDELSBLATT, Freitag, 19. April 2002, 10:58 Uhr
Ich möchte wissen, wann endlich eine konkrete aktionärsfreundliche
entscheidung getroffen wird. Das ist doch alles nur Leute verarschen.
Solange keine durchsetzungsfähige Gesetzesgrundlage geschaffen wird,
weden wir am NM noch manche Überraschung erleben.
Fazit: Es bleibt ein Zockermarkt, in den nur mit 100% Risiko investiert werden kann solange, wie eine Instanz die andere aufheben kann.
Gruss, hennesy
Börse droht Schlappe im Penny-Stock-Streit
In der Diskussion um den Ausschluss von Billigaktien (Penny-Stocks) vom Neuen Markt steht die Deutsche Börse offenbar kurz vor einem erneuten Rückschlag. Das Oberlandesgericht Frankfurt wird am Dienstag wahrscheinlich sechs Penny-Stock-Werten eine Schonfrist beim drohenden Delisting vom Neuen Markt einräumen.
Reuters FRANKFURT. Bereits beim Erörterungstermin hatte der Vorsitzende Richter des fünften Zivilsenats, Wilfried Müller-Fuchs, grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die einseitige Regelwerksänderung durch die Deutsche Börse geäußert. „Wir tendieren dazu, anzunehmen, dass die Kläger einen Anspruch auf Unterlassung des Ausschlusses haben“, hatte Müller-Fuchs gesagt. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) folgte der Argumentation. Nach jetzigem Stand lasse der Vertrag zwischen den Firmen und der Börse keine nachträgliche Regelwerksänderung zu, sagte DSW-Geschäftsführer Klaus Nieding. Die Deutsche Börse hält unterdessen weiter an den Ausschlussregeln fest.
Grundsätzliche Bedenken
Richter Müller-Fuchs sieht den Vertrag zwischen den gelisteten Firmen und der Börse als Dauerschuldverhältnis und nicht als einmaligen Leistungsaustausch. Eine einseitige Kündigung dieses Vertrags - also zum Beispiel der von der Börse verfolgte Ausschluss vom Neuen Markt - könne nur erfolgen, wenn die Fortführung unzumutbar sei. Eine niedrige Börsenbewertung alleine sei aber tendenziell kein ausreichender Grund für die einseitige Änderung. Der Vorsitzende Richter teilte die Ansicht der klagenden Firmen, die geltenden Fristen für den Ausschluss seien unzureichend. Auch frühere einseitige Änderungen des Regelwerks stellten keine ausreichende Begründung dar. Aufschub bei der Anwendung der Delisting-Regeln beantragten NSE Software, LetsBuyIt.com, InfoGenie, e.multi Digitale Dienste, GfN und Wizcom.
Bis auf Wizcom waren die Firmen am 27. März von der Börse zusammen mit fortunecity als Kandidaten für einen Ausschluss zum 27. April genannt worden. Mittlerweile zog die Börse die Veröffentlichung aber „vorsorglich“ wieder zurück, wie ein Börsen-Sprecher sagte. Das Landgericht Berlin hatte der Börse in einem Fall untersagt, den Namen der Firma zu nennen, solange das Berufungsverfahren anhängig sei. Die Wizcom-Aktien notieren seit dem 5. November unter einem Euro.
DSW rechnet mit Rückschlag für Börse
„Ich gehe von einer Fristverlängerung aus. Die Entscheidung hätte Signalwirkung“, sagte DSW-Geschäftsführer Nieding. Das Oberlandesgericht brauche dann kein Verfahren mehr in der Hauptsache zu führen. Die Börse hätte dann die Möglichkeit, die Regelwerksänderung neu zu erlassen oder eine öffentlich-rechtliche Regelung für den Neuen Markt zu finden.
Wolfang Gerke, Professor am Lehrstuhl für Bank- und Börsenwesen an der Universität Nürnberg, verteidigte den Ausschluss von Penny-Stocks vom Neuen Markt. „Von rein ökonomischer Seite her, ist das richtig“, sagte Gerke Reuters. „Die Unternehmen haben durch ihre erfolglose Politik zu verantworten, dass sie den Kriterien nicht mehr gerecht werden.“ Es sei immer das Bestreben des Neuen Marktes gewesen, ein Segment mit hohen Qualitätsansprüchen zu sein. „Wenn der Richter das anders entscheidet, dann muss man das Recht ändern“, sagte Gerke. „Dann müsste es möglich sein, im Rahmen des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes Penny-Stocks auszuschließen“, forderte der Professor.
Börse hält an Regelung fest
„Wir hielten und halten unsere Regeln weiterhin für richtig“, sagte hingegen Börsenvorstand Volker Potthoff vergangene Woche Reuters. „Wir wollen Unternehmen auch künftig davon überzeugen, dass sie nicht in den Neuen Markt gehören, wenn sie einen gewissen Bodensatz erreicht haben.“ Nach dem seit dem 1. Oktober geltenden verschärften Regelwerk sind solche Firmen von einem Delisting bedroht, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen im Tagesdurchschnitt unter einem Euro notiert und deren Marktkapitalisierung währenddessen dauerhaft 20 Millionen Euro unterschreitet. Liegen Aktienkurs und Börsenwert dann in den folgenden 90 Handelstagen nicht an mindestens 15 aufeinander folgenden Tagen über einem Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro, wird die Firma vom Neuen Markt ausgeschlossen. Auch insolvente Firmen müssen das Wachstumssegment verlassen.
HANDELSBLATT, Freitag, 19. April 2002, 10:58 Uhr
Ich möchte wissen, wann endlich eine konkrete aktionärsfreundliche
entscheidung getroffen wird. Das ist doch alles nur Leute verarschen.
Solange keine durchsetzungsfähige Gesetzesgrundlage geschaffen wird,
weden wir am NM noch manche Überraschung erleben.
Fazit: Es bleibt ein Zockermarkt, in den nur mit 100% Risiko investiert werden kann solange, wie eine Instanz die andere aufheben kann.
Gruss, hennesy