...gegen die Bafin ? Kennt ihr euch mit Stimmrechten im geregelten Markt aus (General Standard)? Dann kommt ihr nämlich an der Bafin nicht vorbei. Solltet ihr eigentlich wissen...Bafin sind übrigens die Guten.
Stimmrechte nach WpHG:
"Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 34 Absatz 1 und 2 mitzuteilen."
www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
Wobei bei 3% von über 300 Mio. Aktien ja Luft ist. Muss erst mit knapp über 9 Mio. Aktien gemeldet werden. Aber DAS sollte man besser nicht vergessen... ;-)
Siehe auch §§2, bzw. 4+5 WpHG zum Herkunftsstaat...Hatte TRIG den eigentlich gemeldet?
Nur meine Meinung.