"Impressum
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag."
www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
somit darf der Beitragsservice auch kein Zwanghsvollstreckungstitel aussprechen, nicht mal drohen damit!
Denn dieser Service ist keine Juritische Person ( Kein Gericht)
Die blosse Androhung eines Titels, stellt laut STGB eine Amtsmissbrauch dar!
Welcher zum Vollzug führt !
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