,...richtiger Einwand,...deshalb "Grundsätzlich" in Anführungszeichen...
Freistellungsauftrag wird oft verwechselt,...
,...dann muss ich ja keine Steuererklärung abgeben,...?!
....geb ich bei jeder Bank ab, bei der ich ein Depot habe,..?!
....die Bank führt ja ab,...ich muss mich nicht darum kümmern,..
Mit dem Freistellungsauftrag werden bei Kapitalerträgen bis 801,- EUR
pro Person steuerfrei gestellt, Eheleute können den Freibetrag übertragen
und somit doppelt nutzen (1.602,-)
Darüber hinaus zieht die Bank "grundsätzlich" Kapitalertragsteuer ab,...
aber eben nicht immer,
Für die Überprüfung ist jeder persönlich verantwortlich
und bei der Steuererklärung zu prüfen,...
deshalb am Ende des Jahres immer die Erträgnisbescheinigung mit der
Steuerbescheinigung vergleichen und mal nachrechnen...
Freistellungsauftrag wird oft verwechselt,...
,...dann muss ich ja keine Steuererklärung abgeben,...?!
....geb ich bei jeder Bank ab, bei der ich ein Depot habe,..?!
....die Bank führt ja ab,...ich muss mich nicht darum kümmern,..
Mit dem Freistellungsauftrag werden bei Kapitalerträgen bis 801,- EUR
pro Person steuerfrei gestellt, Eheleute können den Freibetrag übertragen
und somit doppelt nutzen (1.602,-)
Darüber hinaus zieht die Bank "grundsätzlich" Kapitalertragsteuer ab,...
aber eben nicht immer,
Für die Überprüfung ist jeder persönlich verantwortlich
und bei der Steuererklärung zu prüfen,...
deshalb am Ende des Jahres immer die Erträgnisbescheinigung mit der
Steuerbescheinigung vergleichen und mal nachrechnen...