Hab ja gestern bei meiner Bank wegen Doppelbesteuerung angefgragt. Die haben bei der DWP angefragt und folgende Antwort bekommen:
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Da die Aktie der BioNTech SE (ISIN/WKN
A0V9BC /
DE000A0V9BC4) nicht börsennotiert ist, beteiligten sich viele Anleger über das BioNTech SE spon. ADR (Hinterlegungsschein) an dem Unternehmen.
Das Verhältnis des ADRs zur Originalaktie beträgt 1:1 Die ordentliche Hauptversammlung vom 01.06.2022 der BioNTech SE hat eine Sonderdividende in Höhe von 2,00 Euro beschlossen.
Das bedeutet in Bezug auf das ADR, dass die Zahlung des ADR (unter Berücksichtigung des Devisenkurses) 2,1322 USD je Hinterlegungsschein beträgt.
In Bezug auf die Besteuerung bedeutet dies, dass es maximal zu einem doppelten Steuerabzug i.H.v.
52,75% (ohne Berücksichtigung etwaiger Kirchensteuern) kommen kann.
Der erste Steuerabzug erfolgt durch die inländische Hinterlegungsstelle - The Bank of New York Mellon SA/NV Niederlassung Frankfurt am Main - in Höhe von 26,375% und der zweite Steuerabzug erfolgt (ggf. unter Berücksichtigung der persönlichen steuerlichen Befreiungstatbeständen z.B. dem Sparerpauschbetrag oder einer NV-Bescheinigung etc.) durch die depotführende Stelle, die das ADR für den Depotkunden verwahrt.
Die dwp weist darauf hin, dass dieser doppelte Steuerabzug im Einklang mit den derzeit geltenden Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 18.12.2018) erfolgt. Die dwpbank ist an diese Vorgaben gebunden und kann hiervon nicht abweichen. Eine Entlastung von diesem doppelten Steuerabzug kann nach aktuell geltendem Recht nur im Rahmen der Veranlagung gegenüber der Finanzverwaltung und nicht im Rahmen des Steuerabzugverfahren erfolgen.
Auch BioNTec selbst informiert auf seiner Internetseite (Information on Dividend Payment and Tax Deduction | BioNTech) über den doppelten Steuerabzug und die Entlastung über die Veranlagung.
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Sie erhalten uns für das abgelaufene Kalenderjahr eine Steuerbescheinigung und können die Doppelbesteuerung somit in der Veranlagung zurückfordern.