Ich verfolgte sehr interessiert einige Threads und musste feststellen, dass sich einige ID's wohl mit der Beleidigungsbewertungen sehr schwer tun.
Ich habe dann einfach mal Mr. Check gefragt , und siehe da :
Beleidigung
vorsätzliche Kränkung der Ehre eines anderen, sie kann sich auch gegen Personengemeinschaften richten.
Die Beleidigung ist nur auf Antrag strafbar.
1)einfache Beleidigung:
herabsetzende Werturteile und tätliche Beleidigung ( 185 StGB).
2) üble Nachrede:
Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger, nicht erweislich wahrer Tatsachen ( 186).
3) Verleumdung:
Behaupten oder Verbreiten unwahrer, ehrenrühriger oder kreditgefährdender Tatsachen wider besseres Wissen ( 187).
4) Verunglimpfung
des Andenkens Verstorbener ( 189).
Quelle: Der Brockhaus in einem Band
Ich habe dann einfach mal Mr. Check gefragt , und siehe da :
Beleidigung
vorsätzliche Kränkung der Ehre eines anderen, sie kann sich auch gegen Personengemeinschaften richten.
Die Beleidigung ist nur auf Antrag strafbar.
1)einfache Beleidigung:
herabsetzende Werturteile und tätliche Beleidigung ( 185 StGB).
2) üble Nachrede:
Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger, nicht erweislich wahrer Tatsachen ( 186).
3) Verleumdung:
Behaupten oder Verbreiten unwahrer, ehrenrühriger oder kreditgefährdender Tatsachen wider besseres Wissen ( 187).
4) Verunglimpfung
des Andenkens Verstorbener ( 189).
Quelle: Der Brockhaus in einem Band