Bei Banken und Boards kein Einzelfall

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Bei Banken und Boards kein Einzelfall Elan

Bei Banken und Boards kein Einzelfall

 
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Erste Grundsatzentscheidung zum Mobbing

Das Thüringer Landesarbeitsgericht erließ eine Musterentscheidung zu dem von den Arbeitsgerichten bisher noch nicht grundlegend erfassten Bereich des Mobbings am Arbeitsplatz. Betroffen war ein 54-jähriger Bankangestellter, der über einen längeren Zeitraum schlimmsten Schikanen und Demütigungen seiner Vorgesetzten und Kollegen ausgesetzt war, die eindeutig darauf abzielten, ihn zu einer Eigenkündigung zu bewegen. Das Verhalten der beklagten Sparkasse gipfelte darin, dass dem unliebsamen Mitarbeiter Aufgaben zugewiesen wurden, die bei weitem unter seinen Fähigkeiten und seiner Vergütungsgruppe lagen. Die Arbeitsrichter erklärten diese Änderungskündigung nunmehr für unwirksam.

Das Verhalten des Arbeitgebers bezeichnete das Gericht als Psychoterror, der nicht nur die Menschenwürde des Arbeitnehmers, sondern in einer die Grenze zur strafbaren Körperverletzung berührenden Weise auch die seelische und körperliche Gesundheit des Arbeitnehmers beeinträchtigte. Das Verhalten des Arbeitgebers war auch deshalb als besonders verwerflich anzusehen, weil der Angestellte auf Grund seines Alters kaum noch die Möglichkeit eines Arbeitsplatzwechsels hatte und er dadurch gezwungen war, die unerträglichen Schikanen auszuhalten.

Urteil des LG Thüringen vom 10.04.2001
5 Sa 403/00
MDR Heft 10/2001, Seite R18


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