|
Ich gestatte mir, aus der Wikipedia zu zitieren
( https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbertragende_Sanierung.)
Die Übertragende Sanierung[1] bezeichnet im Insolvenzrecht den Verkauf der Vermögensgegenstände eines insolventen Unternehmens an eine andere juristische oder natürliche Person. Dabei werden die gesunden Teile eines Unternehmens in eine neue Gesellschaft „übertragen“. Diese neue Gesellschaft nennt sich „Auffanggesellschaft“, weil der Geschäftsbetrieb damit „aufgefangen“, sprich: gerettet, wird.
Die Schulden und die nicht mehr überlebensfähigen Teile des Unternehmens bleiben in dem insolventen Unternehmen. Die Auffanggesellschaft ist frei von den Altschulden des ursprünglichen Unternehmens und ermöglicht dem Betrieb damit einen Neubeginn. Auf diesem Wege wird der Geschäftsbetrieb in weiten Teilen gerettet, und meist kann ein Großteil der Arbeitsplätze erhalten bleiben.[2]
Die Gläubiger des insolventen Unternehmens werden aus dem Kaufpreis anteilig ausgezahlt, den der neue Unternehmensträger für die übertragenen Aktiva zu zahlen hat.
Die übertragende Sanierung bedarf nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO der Zustimmung der Gläubigerversammlung. In der Praxis fehlt der Gläubigerversammlung nicht selten die Beschlussfähigkeit, weil ein Großteil der Gläubiger nicht erscheint. Der durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13. April 2007[3] eingefügte § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO fingiert in diesen Fällen die Zustimmung.
Zitat Ende.
Dies (und was es für die Aktionäre heißen würde) bedarf m. E. keiner weiteren Erläuterung.
Der Fall eines Sanierungsversuchs im Rahmen eines Insolvenzplans ist ohne Kenntnis desselben wesentlich schwieriger zu überblicken, aber sicherlich gäbe es für die Dauer des Versuchs noch Gelegenheit zur Zockerei.ähm hochriskante Geldanlagen.
In der Summe denke ich, dass für die Gläubiger (insbes. die Anleihegläubiger) die übertragende Sanierung die bessere Variante wäre, einfach deswegen, weil ich das Risiko sehe, dass das bisschen, was noch da ist, im Rahmen einer Planinsolvenz auch noch verplempert wird..Da die Gläubiger den Gang der Dinge wesentlich mitbestimmen, vermute ich auch, dass das der Weg sein wird, es sei denn, die glorreichen Sieben finden im Datenraum das Licht nicht und stolpern über Vlasblomsche Fiktionen und Karteileichen.
|
Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
3 | 329 | Beate Uhse: Bald ein Ex-Pennystock? | fbo|228759342 | factsolnie | 11.10.23 15:09 | |
29 | 6.528 | Wer sich auch im Insolvenzregister zur | HonestMeyer | factsolnie | 07.06.23 09:18 | |
9 | Streit um einen Turnschuh | Schnorrer | Beadeker | 05.07.21 16:35 | ||
5 | 193 | Beate Uhse Brief an Investor Relations Team | Christoph Siegler | vl228978990 | 09.08.19 15:08 |