In Frankreich war der Besitz der Rosen einst ein Vorrecht des Adels und der Begüterten. Wer sich das Recht dazu verschafft hatte, musste dem Staat alljährlich eine Steuer entrichten; heute am Dreikönigstag waren drei Rosenkronen fällig (und am Himmelfahrtstag ein mit Rosen gepflückter Korb, der zur Bereitung von Rosenwasser gedacht war).
Gruß
Happy End
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