BAWe prüft Ad-hoc von i:Fao - Unternehmen räumt Fehler ein
Frankfurt (vwd) - Das Bundesausichtsamt für den Wertpapierhandel
(BAWe) wird möglicherweise gegen die i:Fao AG, Frankfurt, wegen
falscher Angaben in der Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Oktober ermitteln.
In der Pflichtveröffentlichung hatte das am Neuen Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen die vorläufigen
Neunmonatszahlen als vorläufige Zahlen für das dritte Quartal 2000
genannt. Der Kurs der Aktie stieg am Tag der Veröffentlichung um 18
Prozent. Wie das BAWe am Donnerstag mitteilte, wird derzeit
überprüft, ob gegen i:Fao Schritte unternommen werden müssen. i:Fao
hat unterdessen in einer Pressemitteilung am Donnerstag den Fehler
korrigiert und erklärt, die Terminologie habe nicht in die Irre führen
sollen. Die Formulierung habe der früherer Mitteilungen entsprochen.
Frankfurt (vwd) - Das Bundesausichtsamt für den Wertpapierhandel
(BAWe) wird möglicherweise gegen die i:Fao AG, Frankfurt, wegen
falscher Angaben in der Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Oktober ermitteln.
In der Pflichtveröffentlichung hatte das am Neuen Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen die vorläufigen
Neunmonatszahlen als vorläufige Zahlen für das dritte Quartal 2000
genannt. Der Kurs der Aktie stieg am Tag der Veröffentlichung um 18
Prozent. Wie das BAWe am Donnerstag mitteilte, wird derzeit
überprüft, ob gegen i:Fao Schritte unternommen werden müssen. i:Fao
hat unterdessen in einer Pressemitteilung am Donnerstag den Fehler
korrigiert und erklärt, die Terminologie habe nicht in die Irre führen
sollen. Die Formulierung habe der früherer Mitteilungen entsprochen.