danke für diesen Zeitungsbericht , das macht auch Sinn :
-Eine kleine Hintertür öffnen die Richter für eine Verschiebung oder einen gänzlichen Verzicht auf das Fahrverbot für Euro-5-Diesel: Wenn die Bundesregierung die Rahmenbedingungen ändere, sei eine Übergangsfrist „für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen insbesondere der Abgasnorm Euro 5 mit geeigneter Abgasreinigungstechnik“ zu prüfen, führen die Richter aus.
-Ausnahmen für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen muss das Land laut dem Urteil so eng begrenzen, „dass der Schadstoffminderungseffekt des Fahrverbots nicht ausgehebelt wird“. Ziel müssten „wirksame Anreize zur baldigen Um- beziehungsweise Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge“ sein. Daher schlagen die Richter vor, Ausnahmegenehmigungen auf höchstens sechs Monate zu begrenzen und Gebühren dafür zu nehmen.
Neben den Fahrverboten fordern die Richter, die Busse mit Abgasfiltern auszurüsten. Sofern die Verkehrsgesellschaft die Busse bei Unternehmen bestelle, müsse sie Kündigungen erwägen.
www.fr.de/rhein-main/verkehr/...e-sind-unverzichtbar-a-1589791