Typengenehmigung: Nächste Stufe in Vertragsverletzungsverfahren gegen 4 Mitgliedstaaten
Die Kommission unternimmt zudem weitere Schritte in ihren Vertragsverletzungsverfahren gegen vier Mitgliedstaaten, da diese die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachten. Somit hat die Kommission heute beschlossen, zusätzliche Aufforderungsschreiben an Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich zu senden.
Die Typgenehmigungsvorschriften der EU sehen vor, dass die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Finden derartige Rechtsverstöße statt, z. B. durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen zur Verringerung der Wirksamkeit von Emissionskontrollsystemen, müssen Abhilfemaßnahmen – wie Rückrufe – angeordnet und Sanktionen verhängt werden (Artikel 30 und 46 der Richtlinie 2007/46/EG und Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007).
ec.europa.eu/germany/news/20180517-luftverschmutzung-klage_de