vermutlich in juristischer Hinsicht betrachtet, ein „Zulassungs- Beschleuniger“ mit einer schier epochalen Auswirkungsmöglichkeit. Nunmehr wurden bzw. wird demnächst den ersten „Software- Unwilligen“ Fahrzeugeigentümern, die Zulassung ihrer Fahrzeuge entzogen, somit erfolgte eine Stilllegung des jeweiligen Fahrzeuges. Siehe Quelle: www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/...gt/20718488.html Bedeutet im Umkehrschluss eine Möglichkeit, eine grundsätzliche Wiederzulassungsmöglichkeit der Fahrzeuge, per Einzelabnahme, bei Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte, nachfolgend zweitrangig egal, ob bewirkt durch Soft- oder Hardware oder sogar von Beiden. Nimmt nun ein Kunde, den Baumot BNOx Generator hierbei zu Hilfe, wird er die Wieder- bzw, dann eine Neu- Zulassung erhalten können. Ein cleverer Anwalt, hätte hier bundesweit die Möglichkeit „Geschichte“ schreiben zu können, denn Schadensursächlich war die „Schummel- Software“ von VW, eine Gewährung zur Möglichkeit zur vormaligen Nachbesserung durch den Produzenten, sollte hier nicht zwingend vorgeschrieben werden können (Schadensminderungsverpflichtung des Kunden), da es sich ja vormals um einen nachweislichen Betrug gehandelt hatte, das „Vertrauensverhältnis“ zwischen Hersteller und Kunden somit nicht mehr existent von Bestand sein konnte. Nachfolgend sollte es dem Fahrzeugeigentümer somit möglich sein, nach Alternativen zur Schadensbeseitigung in Anspruch nehmen zu können. Bei jeder nunmehr erfolgten Fahrzeug- Einzelabnahme unterschiedlicher Hersteller, könnte von Seiten der Baumot Group, somit zeitgleich ein Musterzulassungsverfahren mit angestoßen werden, und dies alles ohne den „politischen Aufwand“ einer blauen Plakette bewerkstelligen zu können. Der Kunde sollte bei einer „neutralen“ Gerichtsbarkeit, wohl ohne größere Beanstandung, nachfolgend gegen den jeweiligen Hersteller, zurzeit erstmal nur VW, sich schadensrechtlich durchsetzen können, es sei denn, Justitia ist in Deutschland mittlerweile nicht mehr der Gerechtigkeit verpflichtet, was vermeintlich nicht mehr völlig ausschließlich betrachtet werden sollte.