News aus Berlin - 15.01
Der Weg für eine Sanierung der überschuldeten Bankgesellschaft Berlin ist offenbar frei. Die CDU-Fraktion hat angekündigt, sie wolle sich bei der Abstimmung über die bis zu 21,6 Milliarden Euro teure Risikoabsicherung enthalten. Damit ist eine partei-übergreifende Lösung zwar gescheitert, die rot-rote Regierungsmehrheit reicht aber zur Billigung der Bürgschaft aus.
Ohne das so genannte Risikoabschirmungsgesetz müsste die mehrheitlich landeseigene Bank mit 16.000 Beschäftigten ihr Geschäft sofort einstellen.
Die EU-Kommission äußerte Zweifel am geplanten Sanierungskonzept der Bankgesellschaft. Die Behörde wolle daher ein vertieftes Prüfverfahren einleiten, verlautete aus Kommissionskreisen in Brüssel.
Kurz vor der Sitzung scheiterte ein letzter Versuch des rot-roten Senats, sich mit den Oppositions-Parteien über das Gesetz zur Risiko-Übernahme für das Unternehmen zu einigen. CDU, FDP und Grüne stimmten im Hauptausschuss gegen einen Kompromiss-Vorschlag von SPD und PDS.
Damit ist die Landesregierung bei der Abstimmung auf die eigene Parlaments-Mehrheit angewiesen. Sie sieht als einzige Möglichkeit, den Konzern zu retten, eine Landesbürgschaft über 21,6 Milliarden Euro für Alt-Risiken aus Immobiliengeschäften der Bank.
In der Aussprache sollen auch vertrauliche Geschäftsunterlagen der Bankgesellschaft zur Sprache kommen sollen.
Die Parlamentarier stehen vor der schwierigen Frage, ob sie dieser milliardenschweren Landesbürgschaft zustimmen sollen. Während die rot-rote Koalition für die so genannte Risikoabschirmung wirbt, überwiegen bei der Opposition angesichts der dramatischen Haushaltslage der Stadt die Bedenken.
Der Haftungsrahmen für die Alt-Immobilienrisiken wird in dem neuen Gesetzentwurf auf höchstens 21,6 Milliarden Euro begrenzt - allerdings nun mit einer Laufzeit bis 2032, vorher 2030. Wie von der Opposition weiter gewünscht, werden Risiken aus den nach Ende 2000 aufgelegten Immobilienfonds und sonstigen Neugeschäften nach Ende 2001 ausgeschlossen. Auch die Forderung von CDU, Grünen und FDP, die Kontrollrechte des Parlamentes zu verbessern, wird erfüllt.
Die Abgeordneten werden weitgehend hinter verschlossenen Türen beraten. In öffentlicher Sitzung haben Landesregierung und Fraktionen anschließend noch einmal Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. Auch bei der namentlichen Abstimmung gegen 18 Uhr ist die Öffentlichkeit zugelassen.