Erstmals auf Ministerebene diskutiert worden ist ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission vom Januar, der strukturelle Reformen im Bankensystem vorsieht. Der Vorschlag, der nur für die etwa 30 grössten und komplexesten Banken gelten soll, die in der EU tätig sind, sieht im Kern zweierlei vor: Erstens sollen diese Institute keinen Eigenhandel mehr treiben dürfen, also keinen Handel mit Finanzinstrumenten und Rohwaren auf eigene Rechnung statt im Auftrag von Kunden. Begründet wird dies mit den hohen Risiken des Eigenhandels. Zweitens sollen die zuständigen Aufsichtsbehörden auf Basis bestimmter Kriterien die Ausgliederung weiterer risikobehafteter Tätigkeiten in separate Einheiten innerhalb der Gruppe anordnen können.
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