noch ein Balda Anhänger, wie viele neu heute!
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So langsam kommt auch die Berichterstattung hinterher. Schlagzeilen wie 'Kunststoffspezialist Balda wehrt rebellischen Großaktionär ab' sollten doch für was gut sein.
Prost Mahlzeit, wenn das alles war 1,05% Plus. Eigentlich ist ja nichts passiert und entschieden, außer ein paar Leute waren heute umsonst in Berlin. Die ganze Aufregung für einen Kurs, den wir schon einmal hatten. Ick wes nich
Mann oh Mann, ich denke, jetzt werden sich die Parteien um die Kosten streiten, neuer Rechtsstreit? Kenn mich im Aktienrecht nicht aus, aber jeder Aktionar, der dort war, sollte schauen, ob es eine Möglichkeit der Kostenerstattung, gegen Elector ODER Balda gibt. Je Frechheit sowas. Ich glaube leider, der Drops ist noch nicht gelutscht...
Denke auch, dass der aktuelle Kurs die HV nicht widerspiegelt, zumal ich weiß Gott auch keinen positiven Effekt am Ausgang erkennen kann. Weiter ein Schiff mit angeschossenem Kapitän!
das könnte ganz schön ins Auge gehen, gerade gefunden;
www.nw-news.de/owl/regionale_wirtschaft/..._in_Bitterfeld.html
Keine ordnungsgemäße Ladung, keine Stimmberechtigung der anwesenden Aktionäre. Mal sehen, wie sich vA dazu äußert. Hat vA dazu überhaupt keine Stellung bezogen, jeo?
@jeo: vielen Dank für die Info!!!
Sammelklage klingt gut, geht hier glaube ich vernichte. Kann ich aber nur behaupten. Ne Idee: Zusammenschluss zu einer Rechtsfähigen Vereinigung (was für eine wäre das?) und dann klagen. Aber denke, dass geht nicht, da die Forderungen in die Vereinigung eingebracht werden.
Ist aber auch unnötig: Forderungen an Gegner mit Fristsetzung stellen, nach Deutschland klagen. Dazu braucht man aber eine Anspruchsgrundlage? Gibt es eine? Dann gäbe es eine Klageflut :-) Dies sind nur meine Gedanken und keine Rechtsberatung, nur allgemeine Hinweise. Jeder muss individuell seine Situation beurteilen oder beurteilen lassen.
@ udario , Sie sind schon ein Scherzkeks !
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
mfg
Ich frage mich die ganze Zeit, warum ein großaktionär die einzuladende Gesellschaft nicht bestimmen können soll, wenn die Einladung doch jederzeit von ihm auszusprechen ist? Ich hoffe, dass waren stichhaltige drei (!) Gutachten, Kosten UNS ja schließlich auch eine Menge und helfen nicht, wenn das Theater in die Verlängerungüber unzählige Akte geht.
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