Danke für die Info thorsten.
Die KI empfiehlt jedenfalls trotzdem noch einen Einspruch beim FA einzulegen, mit Hinweis auf noch laufende Gerichtsverfahren, ob dieses "trockene Einkommen" denn so besteuert werden dürfen hätte, wenn man die Positionen denn einfach unangetastet liegen lassen wollte und somit auch kein wirkliches Geld geflossen ist.
So oder so, den Betrag laut Steuerbescheid muss ich wohl erstmals entrichten.
Trotzdem nervt es natürlich wenn man nur deswegen auch noch in die Steuervorauszahlung rutscht und selbst diesbezüglich könnte ich mir einen Einspruch vorstellen.
Meine größten Bedenken sind die, wie ich das nun alles kontrollieren soll, dass die Zahlen / Werte alles stimmt, was beim Broker vorgenommen wurde. Also jetzt im Nachhinein noch zu schauen, wieviel Gewinn damals ausgewiesen wurde und wie das ganze dann verrechnet wurde, was tatsächlich in der Jahressteuerbescheinigung aufgenommen wurde und was über andere Wege zum FA gelang. Diese Bedenken hätte ich natürlich auch wieder, wenn alles wieder in den Ursprungszustand versetzt wird, sprich: ein entsprechend noch höherer Gewinn dann der Position zugeordnet wird. Mal schauen was die Gedanken und weiteren Recherchen zum Wochenende bringen, ob ich es doch alles noch "sauber" nachvollziehen kann.