ftd.de, Sa, 5.1.2002, 14:24
C&A: Auf Tadel folgt Lob für Rabattaktion
Wettbewerbsexperten haben die Rabattaktion der Bekleidungskette C&A gelobt, die vom Gericht verboten worden war. Trotz der Verfügung setzte C&A die Aktion am Samstag fort.
Offiziell bestätigte das Unternehmen dies zwar nicht, offenbar bekamen aber die Kunden in allen 180 Filialen auch am Samstag pauschal 20 Prozent Preisnachlass. Am Freitag hatte das Landgericht in Düsseldorf auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auch diese erweiterte Aktion untersagt.
Der Chef der Monopolkommission, Martin Hellwig, sagte der "Berliner Zeitung", die Bundesregierung solle das Wettbewerbsrecht "entschlacken". Er wandte sich gegen die Argumentation des Gerichts, C&A habe mit der Aktion die Kunden in die Irre geführt. "Es passt nicht in unsere Wirtschaftsordnung, zu sagen, die Verbraucher verstehen solche Aktionen nicht", sagte Hellwig. Die unabhängige Monopolgesetz berät die Bundesregierung in Wettbewerbs- und Kartellfragen.
Gesetzesreform gefordert
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale verlangte ebenfalls eine Modernisierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. In der Praxis sei nicht so genau zu trennen, ob es sich um erlaubte Sonderrabatte oder um so genannte Sonderveranstaltungen handele.
C&A hatte zunächst allen Kunden, die mit Kredit- oder EC-Karte zahlten, aus Anlass der Euro-Einführung einen Preisnachlass von 20 Prozent gewährt. Die Aktion sollte nur in der ersten Januar-Woche laufen. Per einstweiliger Verfügung wurde dies verboten. Daraufhin erweiterte C&A die befristete Kampagne auf Barzahler.
Nach Ansicht von Branchenkennern dürfte die Aktion der Kette nicht nur ein enormes Umsatzplus beschert haben.
Auch der Werbeeffekt war vermutlich sehr groß, da in allen Medien über den Streit zwischen C&A und den Wettbewerbszentralen Auseinandersetzung berichtet wurde.
© 2002 Financial Times Deutschland
C&A: Auf Tadel folgt Lob für Rabattaktion
Wettbewerbsexperten haben die Rabattaktion der Bekleidungskette C&A gelobt, die vom Gericht verboten worden war. Trotz der Verfügung setzte C&A die Aktion am Samstag fort.
Offiziell bestätigte das Unternehmen dies zwar nicht, offenbar bekamen aber die Kunden in allen 180 Filialen auch am Samstag pauschal 20 Prozent Preisnachlass. Am Freitag hatte das Landgericht in Düsseldorf auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auch diese erweiterte Aktion untersagt.
Der Chef der Monopolkommission, Martin Hellwig, sagte der "Berliner Zeitung", die Bundesregierung solle das Wettbewerbsrecht "entschlacken". Er wandte sich gegen die Argumentation des Gerichts, C&A habe mit der Aktion die Kunden in die Irre geführt. "Es passt nicht in unsere Wirtschaftsordnung, zu sagen, die Verbraucher verstehen solche Aktionen nicht", sagte Hellwig. Die unabhängige Monopolgesetz berät die Bundesregierung in Wettbewerbs- und Kartellfragen.
Gesetzesreform gefordert
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale verlangte ebenfalls eine Modernisierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. In der Praxis sei nicht so genau zu trennen, ob es sich um erlaubte Sonderrabatte oder um so genannte Sonderveranstaltungen handele.
C&A hatte zunächst allen Kunden, die mit Kredit- oder EC-Karte zahlten, aus Anlass der Euro-Einführung einen Preisnachlass von 20 Prozent gewährt. Die Aktion sollte nur in der ersten Januar-Woche laufen. Per einstweiliger Verfügung wurde dies verboten. Daraufhin erweiterte C&A die befristete Kampagne auf Barzahler.
Nach Ansicht von Branchenkennern dürfte die Aktion der Kette nicht nur ein enormes Umsatzplus beschert haben.
Auch der Werbeeffekt war vermutlich sehr groß, da in allen Medien über den Streit zwischen C&A und den Wettbewerbszentralen Auseinandersetzung berichtet wurde.
© 2002 Financial Times Deutschland